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Schwerpunktthema

Auf Kommissionen müssen Entscheidungen folgen

Die Bundesregierung hatte für 2025 einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Für die notwendigen Reformen im Gesundheitswesen und in der Pflege wurden die Vorbereitungen vorerst in Kommissionen und Arbeitsgruppen ausgelagert. Der GKV‑Spitzenverband brachte sich als konstruktiver und fachlich kompetenter Ansprechpartner in die Kommissionsarbeit ein, unter anderem in die Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ und die Finanzkommission Gesundheit. Angesichts der dramatischen Lage von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und sozialer Pflegeversicherung (SPV) darf es nicht bei reiner Beratungsarbeit bleiben. Vielmehr braucht es politische Entscheidungen und Umsetzung.

„Zukunftspakt Pflege“ ohne konkrete Ergebnisse

Die von Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ tagte fast ein halbes Jahr lang. Konkrete Beschlüsse zu zentralen Fragen der Versorgung und Finanzierung wurden dabei allerdings nicht gefasst. Am Ende stand lediglich eine Sammlung größtenteils bekannter Vorschläge, jedoch ohne politische Einigung. Der GKV‑Spitzenverband kritisierte dieses enttäuschende Ergebnis. Er hatte sich in den Prozess mit wichtigen Impulsen zu Digitalisierung, Prävention und Strukturfragen eingebracht.

Finanzkommission Gesundheit: Forderungen der GKV liegen auf dem Tisch

Nachdrücklich hat sich der GKV‑Spitzenverband für eine wirksame Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der GKV ausgesprochen. Ziel muss es sein, die Einnahmen‑Ausgaben‑Entwicklung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Mit der Ausarbeitung von Empfehlungen für gesetzliche Maßnahmen zur Finanzstabilität wurde die Finanzkommission Gesundheit betraut. Der GKV‑Spitzenverband brachte seine Positionen im Rahmen der Beratungen der Kommission umfassend ein – mit klaren Forderungen:

  • Konsequente Umsetzung einer Einnahmeorientierten Ausgabenpolitik
  • Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
  • kurzfristige Einsparvorschläge über alle Versorgungsbereiche
  • ordnungspolitische Maßnahmen auf der Einnahmenseite.

Der GKV‑Spitzenverband wies insbesondere auf bestehende Defizite im Gesundheitswesen hin, die ohne Belastungen für die Versorgung behoben werden können:

  • systematische Ineffizienzen
  • Versorgungsleistungen ohne nachgewiesenen Nutzen
  • Doppelstrukturen
  • vermeidbare Ausgaben.

Der GKV Spitzenverband erwartet, dass die Erkenntnisse aus der Kommissionsarbeit im Laufe des Jahres 2026 zügig umgesetzt werden, um die Finanzlage der GKV nachhaltig zu stabilisieren. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt dahingehend an der richtigen Stelle an.

Stellungnahme an die FinanzKommission Gesundheit

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