GKV Spitzenverband Logo
Versorgungsthemen | Ambulante Versorgung

Digitale Gesund­heits­anwend­ungen: Hohe Kosten bei unklarem Nutzen

Seit fünf Jahren sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die steigenden Ausgaben stehen häufig einem nicht belegten Nutzen gegenüber.

Fehlender Nutzennachweis ist der Standard

Bis Ende 2025 wurden insgesamt 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen, davon mehr als 80 Prozent nur zur Erprobung, ohne Nutzennachweis. 16 DiGA wurden nach ihrer Erprobung wieder aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen, weil der Nutzennachweis ausblieb.

Initiale Preisbildung konterkariert das Wirtschaftlichkeitsgebot

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen muss die GKV sämtliche in das Verzeichnis aufgenommene DiGA vergüten, auch solche ohne finalen Nutzennachweis. Zudem können die Herstellenden im ersten Jahr unabhängig vom Nutzen beliebig hohe Preise aufrufen – bis zu über 2.000 Euro. Die Diskrepanz zwischen den Herstellerpreisen und den verhandelten Preisen liegt bei durchschnittlich 60 Prozent: Im Mittel liegen Herstellerpreise bei 552 Euro, verhandelte Preise bei 227 Euro. Infolge dieser deutlichen Absenkung nach dem ersten Jahr können die resultierenden Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen von den Herstellenden oftmals nicht beglichen werden. Die Kosten tragen die GKV-Beitragszahlenden.

Komplexes Balkendiagramm: Bisher verhandelte DiGA – Vergütungsbeträge versus Herstellerpreise. Grafische Auflistung von 45 digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit dem verhandelten Preis und den vorher von den Herstellern aufgerufenen Preisen. Die Grafik zeigt die deutlich überhöhten ursprünglichen Forderungen der Hersteller. Während der verhandelte Preis im Durchschnitt bei 227 Euro liegt (bei einer Spanne von 180 bis 250 Euro), lagen die ursprünglichen Herstellerpreis im Durchschnitt bei 552 Euro, im Maximum bei 2077 Euro.
24 / 52