Digitale Gesundheitsanwendungen: Hohe Kosten bei unklarem Nutzen
Seit fünf Jahren sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die steigenden Ausgaben stehen häufig einem nicht belegten Nutzen gegenüber.
Fehlender Nutzennachweis ist der Standard
Bis Ende 2025 wurden insgesamt 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen, davon mehr als 80 Prozent nur zur Erprobung, ohne Nutzennachweis. 16 DiGA wurden nach ihrer Erprobung wieder aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen, weil der Nutzennachweis ausblieb.
Initiale Preisbildung konterkariert das Wirtschaftlichkeitsgebot
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen muss die GKV sämtliche in das Verzeichnis aufgenommene DiGA vergüten, auch solche ohne finalen Nutzennachweis. Zudem können die Herstellenden im ersten Jahr unabhängig vom Nutzen beliebig hohe Preise aufrufen – bis zu über 2.000 Euro. Die Diskrepanz zwischen den Herstellerpreisen und den verhandelten Preisen liegt bei durchschnittlich 60 Prozent: Im Mittel liegen Herstellerpreise bei 552 Euro, verhandelte Preise bei 227 Euro. Infolge dieser deutlichen Absenkung nach dem ersten Jahr können die resultierenden Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen von den Herstellenden oftmals nicht beglichen werden. Die Kosten tragen die GKV-Beitragszahlenden.

Gesetzliches Update notwendig
Der GKV-Spitzenverband fordert daher weiterhin vom Gesetzgeber dringend notwendige Anpassungen zur Erprobung und Preisbildung von DiGA. Gerade angesichts der großen finanziellen Herausforderungen, vor denen die GKV steht, sind steigende Kosten bei unklarem Nutzen nicht weiter hinnehmbar.
