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Versorgungsthemen | Ambulante Versorgung

Hebammen­hilfe­vertrag umfassend modernisiert

Zum 1. November 2025 trat ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft. Er verbessert sowohl die geburtshilfliche Versorgung als auch die Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen.

Neue Leistungen, bessere Versorgung

Die zuständige Schiedsstelle setzte am 2. April 2025 einen neuen Hebammenhilfevertrag fest, gegen den der Deutsche Hebammenverband (DHV) Klage einreichte. Im Folgenden evaluierten die Vertragspartner die neuen Regelungen und beschlossen eine Änderungsvereinbarung, in die viele Bedürfnisse der Hebammen aufgenommen wurden. Der DHV erklärte sich daraufhin bereit, seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen.

Der überarbeitete Hebammenhilfevertrag bringt umfassende Verbesserungen für Frauen und deren neugeborene Kinder:

  • Stillvorbereitung bereits während der Schwangerschaft
  • 1:1-Betreuung in der klinischen Geburtshilfe
  • mehr Betreuungszeit im Wochenbett – das verbessert die Versorgung gerade bei frühen Klinikentlassungen

Vereinfachtes und einheitliches Vergütungssystem

Außerdem wird die Abrechnung einfacher: Viele der früheren Einzelleistungen wurden zusammengefasst. Stattdessen erfolgt die Bezahlung nun einfach anhand der Betreuungszeit. Das erleichtert nicht nur die Dokumentation. Es führt auch zu einer gleichmäßigen Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten von Hebammen.

Balkendiagramm: Vergütung pro Stunde im bisherigen Hebammenhilfevertrag bis 31. Oktober 2025. Dargestellt wird die Vergütung bei parallel betreuten Geburten. Wurde eine einzelne Schwangere betreut, betrug die Vergütung pro Stunde 41,40. Derselbe Betrag wurde für eine zweite betreute Geburt zusätzlich vergütet (gesamt 82,80). Für maximal eine Stunde konnte bis zum Eintreffen einer weiteren Hebamme eine dritte Geburt betreut werden. In diesem Fall betrug die Vergütung 124,40 Euro pro Stunde.
Balkendiagramm: Vergütung pro Stunde im neuen Hebammenhilfevertrag ab 1. November 2025. Dargestellt wird die Vergütung bei parallel betreuten Geburten. Die Betreuung einer einzelnen Geburt wird jetzt mit 59,40 Euro plus einem 1:1-Zuschlag, insgesamt mit 85,40 Euro pro Stunde vergütet. Bei der Hilfe für zwei Gebärende parallel werden für die erste Gebärende 59,40 Euro pro Stunde, die Überwachung einer weiteren Gebärdenden wird mit 22,32 Euro pro Stunde vergütet. Insgesamt beträgt die Vergütung 81,72 Euro pro Stunde. Bei drei parallelen Geburten wird die erste mit 59,40 Euro pro Stunde vergütet, die zweite mit 22,32 Euro pro Stunde für die Überwachung, die dritte (bis zu einer Stunde) mit ebenfalls 22,32 Euro pro Stunde, sodass sich hierfür eine Vergütungssumme von 104,04 Euro ergibt. Damit ist der finanzielle Anreiz für die 1:1-Betreuung einer Geburt am höchsten.
Schaubild: Vergütung der Geburtsbetreuung pro Stunde im bisherigen und im neuen Hebammenhilfevertrag in einer Gegenüberstellung. Eine Hebamme, eine Gebärende: alter Vertrag 41,40 Euro, neuer Vertrag 85,40 Euro. Eine Hebamme, zwei Gebärende: alter Vertrag 82,80 Euro, neuer Vertrag 81,72 Euro. Zwei Hebammen, zwei Gebärende: alter Vertrag 82,80 Euro, neuer Vertrag 170,80 Euro.
Schaubild: Vergütung einer Beleghebamme anhand einer beispielhaften Arbeitswoche. • Montag: 8 Stunden 1:1-Betreuung einer Geburt, vergütet mit 579,19 Euro. • Dienstag: Keine Betreuung, keine Einnahmen. • Mittwoch: 3 Stunden 1:2-Betreuung einer Geburt, eine Stunde 1:3-Betreuung, 4 Stunden 1:2-Betreuung, vergütet mit 676,08 Euro. •	Donnerstag: Keine Geburtsbetreuung am Vormittag, ab Mittag 2 Stunden 1:1-Betreuung, anschließend 2 Stunden 1:2-Betreuung einer Geburt, vergütet mit 282,24 Euro. •Freitag: 1 Stunde 1:3-Betreuung, 3 Stunden 1:2-Betreuung, 2 Stunden 1:1-Betreuung, keine weitere Geburtsbetreuung am Nachmittag, vergütet mit 468,00 Euro. Insgesamt ergibt sich eine Wochenvergütung in Höhe von 2005,51 Euro.

Fortlaufende Prüfung der neuen Regelungen

Die Umsetzung des neuen Vertrags wird zusammen mit Hebammenverbänden engmaschig begleitet und fortlaufend evaluiert. Zum Beispiel werden gängige Fragen von Hebammen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes beantwortet. Sobald belastbare Daten vorliegen, werden die finanziellen Auswirkungen des gesamten Vertrags geprüft. Beispielsweise wurde zur erleichterten Abrechnung praxisnaher Versorgungsfälle eine ergänzende Anpassungsvereinbarung verhandelt.

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