Hebammenhilfevertrag umfassend modernisiert
Zum 1. November 2025 trat ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft. Er verbessert sowohl die geburtshilfliche Versorgung als auch die Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen.
Neue Leistungen, bessere Versorgung
Die zuständige Schiedsstelle setzte am 2. April 2025 einen neuen Hebammenhilfevertrag fest, gegen den der Deutsche Hebammenverband (DHV) Klage einreichte. Im Folgenden evaluierten die Vertragspartner die neuen Regelungen und beschlossen eine Änderungsvereinbarung, in die viele Bedürfnisse der Hebammen aufgenommen wurden. Der DHV erklärte sich daraufhin bereit, seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen.
Der überarbeitete Hebammenhilfevertrag bringt umfassende Verbesserungen für Frauen und deren neugeborene Kinder:
- Stillvorbereitung bereits während der Schwangerschaft
- 1:1-Betreuung in der klinischen Geburtshilfe
- mehr Betreuungszeit im Wochenbett – das verbessert die Versorgung gerade bei frühen Klinikentlassungen
Vereinfachtes und einheitliches Vergütungssystem
Außerdem wird die Abrechnung einfacher: Viele der früheren Einzelleistungen wurden zusammengefasst. Stattdessen erfolgt die Bezahlung nun einfach anhand der Betreuungszeit. Das erleichtert nicht nur die Dokumentation. Es führt auch zu einer gleichmäßigen Vergütung für unterschiedliche Tätigkeiten von Hebammen.




Fortlaufende Prüfung der neuen Regelungen
Die Umsetzung des neuen Vertrags wird zusammen mit Hebammenverbänden engmaschig begleitet und fortlaufend evaluiert. Zum Beispiel werden gängige Fragen von Hebammen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes beantwortet. Sobald belastbare Daten vorliegen, werden die finanziellen Auswirkungen des gesamten Vertrags geprüft. Beispielsweise wurde zur erleichterten Abrechnung praxisnaher Versorgungsfälle eine ergänzende Anpassungsvereinbarung verhandelt.
