Rund 1,2 Milliarden Euro mehr Honorar in der vertragsärztlichen Versorgung
GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine Anpassung des Preises für vertragsärztliche Leistungen im Jahr 2026 in Höhe von 2,8 Prozent geeinigt.
Investitions- und Betriebskosten der Praxen berücksichtigt
Die gesetzlichen Krankenkassen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, bei der jährlichen Vereinbarung des Orientierungswertes (Preiskomponente) für die vertragsärztliche Versorgung die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten in den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu berücksichtigen.
GKV-Spitzenverband und KBV haben sich nach intensiven Verhandlungen gemeinsam auf eine Anhebung des Orientierungswertes im Jahr 2026 um 2,8 Prozent verständigt, sodass der vertragsärztlichen Versorgung im Jahr 2026 zusätzlich rund 1,3 Mrd. Euro zur Deckung der Praxiskosten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2026 eine Veränderungsrate der Krankheitslast der Versicherten (Morbiditätsstruktur) von minus 0,46 Prozent vereinbart.

Weiterführende Informationen
GKV 90 Prozent (12/2025) – „Im Interview: Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und KBV“
