Lungenkrebsfrüherkennung und Liposuktion sind neue GKV-Leistungen
Auch im Jahr 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme mehrerer neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Darunter besonders hervorzuheben sind die operative Fettabsaugung (Liposuktion) in allen Krankheitsstadien für Patientinnen mit einem Lipödem und die Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computer-Tomografie.
Liposuktion beim Lipödem
Das Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung bei Frauen, bei der sich überproportional viel Unterhautfett im Bereich der Extremitäten ansammelt, welches anders als bei der Adipositas zu Schmerzen führt. Die bisherige Regelleistung der GKV umfasste Kompressionstherapie, Bewegung und ggf. manuelle Lymphdrainage. Für Betroffene, bei denen hierdurch keine ausreichende Schmerzlinderung erreicht werden kann, steht zukünftig in allen Krankheitsstadien auch die Liposuktion als GKV-Leistung zur Verfügung. Das hat der G-BA im Juli 2025 beschlossen, nachdem eine Erprobungsstudie die bisher schwache Datenlage verbessert hatte.
Die Eingriffe können sowohl ambulant als auch im Krankenhaus durchgeführt werden. In einer zugehörigen Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist u. a. geregelt, welche Voraussetzungen die Patientinnen erfüllen müssen, um operiert werden zu können, und welche Arztgruppen an der Versorgung beteiligt sind.
Lungenkrebsfrüherkennung
Lungenkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Mit einer Niedrigdosis-Computer-Tomografie kann Lungenkrebs schon in einem frühen Stadium erkannt werden. Dann sind die Behandlungs- und Heilungschancen besser. Rauchen ist die Ursache von mehr als 85 Prozent der Lungenkrebserkrankungen. Aktiven und ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren wird daher eine Früherkennung angeboten, die seit 1. April 2026 als Leistung der GKV in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Versicherten mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und mindestens 15 sogenannte Packungsjahre erreicht haben. Das ist die Zahl der Raucherjahre multipliziert mit der Anzahl der täglich gerauchten Zigarettenpackungen. Wer an der Lungenkrebsfrüherkennung teilnehmen möchte, muss sich zuerst an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme prüft.
