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Versorgungsthemen | Pflege

Pflegeversicherung: Finanz- und Struktur­reformen dringend notwendig

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht stark unter Druck: Eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen trifft auf stagnierende Versorgungsstrukturen und einen Fachkräftemangel, der sich nicht allein finanziell lösen lässt. Zugleich benötigt die SPV dringend finanzielle Stabilität. Der GKV‑Spitzenverband begrüßt, dass der Gesetzgeber einige zentrale Herausforderungen in der Pflege direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode angegangen ist. Eine Struktur- und Finanzreform der SPV auf dieser Basis muss nun folgen.

SPV auch 2025 unter starkem Finanzdruck

2025 startete für die SPV mit einer weiteren Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozent auf nun 3,6 Prozent. Doch auch das reichte nicht aus, um einen ersten Liquiditätsengpass bei einer Pflegekasse zu verhindern. An die neue Bundesregierung richtete der GKV-Spitzenverband daher erneut die Forderung, die von den Pflegekassen getragenen pandemiebedingten Sonderausgaben in Höhe von 5,3 Milliarden Euro sachgerecht aus Bundesmitteln zu erstatten. Das hätte die SPV finanziell stabilisiert und die Grundlage für umfassende Strukturreformen geboten. Leider blieb diese Maßnahme aus. Stattdessen wurden im Bundeshaushalt lediglich Darlehen in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro vereinbart.

Tabelle: Finanzergebnis der sozialen Pflegeversicherung 2025 in Euro. Einnahmen: 73,83 Milliarden (15,05 Milliarden bzw. 20 Prozent mehr als 2022); davon Bundesmittel: 0,5 Milliarden (gegenüber 4,7 Milliarden 2022). Ausgaben: 73,82 Milliarden (gegenüber 60,03 Milliarden 2022); davon Zuführung Pflegevorsorgefonds: 0,7 Milliarden (gegenüber 1,63 Milliarden 2022). Es ergibt sich ein Rechnungsergebnis von +10 Millionen Euro. Der Mittelbestand sank 2025 auf 5,35 Milliarden; davon eine Darlehensschuld in Höhe von 1 Milliarde. Der Mittelbestand entspricht weniger als einer Monatsausgabe (0,86). 2022 betrug die Reserve noch 1,21 Monatsausgaben.

Weiterentwicklung der Pflegeberufe für bessere Versorgung

In der letzten Legislaturperiode ist eine umfassende Finanzierungsreform nicht angegangen worden. Mehrere pflegeberufliche Reformen waren vorbereitet, wurden aber nicht mehr abgeschlossen. Die neue Bundesregierung griff zwei dieser Reformen zügig auf: Durch das Pflegefachassistenzgesetz wurde die bisherige Uneinheitlichkeit in den Ländern beendet und eine klare, bundesweite Struktur für die Ausbildung der Assistenzberufe geschaffen. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurden die Kompetenzen der Pflege deutlich gestärkt. Pflegerische Aufgaben und Leistungen können nun – auf Grundlage eines Vertrags und nach Kompetenzregelung differenziert – erweitert werden. Mit dem vom GKV-Spitzenverband erarbeiteten und vereinbarten Rahmenvertrag zur modellhaften Erprobung der Heilkundeübertragung wurden hierfür bereits wichtige Grundlagen geschaffen. Die angekündigte Einführung eines Pflegeberufsbildes auf Masterniveau muss nun zwingend folgen.

Strukturelle Reform nicht ohne Finanzreform möglich

Diese Reformen waren für ein modernes Berufsbild Pflege auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel wichtige Schritte. Aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um den demografischen Druck in der Pflegeversorgung und die finanzielle Schieflage der SPV umfassend zu lösen. Die Versorgungsstrukturen müssen reformiert werden, um dem steigenden Bedarf bei begrenzt verfügbarem Fachpersonal zu begegnen. Der finanzielle Rahmen dafür muss nachhaltig gesichert werden.

Die zentralen Fragen zu Pflegefinanzierung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen wurden von der Bundesregierung in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ verschoben. Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass die AG Zugangshürden zu Pflegeleistungen für Pflegebedürftige weiter abbauen und die fachliche Unterstützung, insbesondere zu Beginn der Pflege, stärken will. Ebenso werden wichtige Impulse für mehr Innovationen und die Nutzung von Digitalisierung und KI gesetzt. Die Überlegungen zur weiteren Flexibilisierung des Leistungsrechts hin zu Pflegebudgets werfen jedoch im Hinblick auf die Relation von Nutzen und Ausgabenrisiko Fragen auf.

„Zukunftspakt Pflege“ ohne konkretes Ergebnis

Für die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung haben Bund und Länder keine gemeinsame Lösung gefunden. Statt einer Festlegung auf konkrete Eckpunkte enthält der im Dezember 2025 vorgelegte Abschlussbericht nur längst bekannte Problembeschreibungen und eine Sammlung unverbindlicher Handlungsoptionen. Das ist angesichts der dramatischen Finanzlage der SPV und der hohen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht ausreichend. Durch die im Bundeshaushalt gewährten Darlehen kann die SPV zwar voraussichtlich das Jahr 2026 ohne Beitragssatzerhöhungen überstehen. Aber die tatsächlichen massiven Finanzierungsprobleme sind damit nur aufgeschoben. Und auch alle anderen Reformvorschläge stehen unter der Prämisse einer ausgabenneutralen Umsetzung.

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