Einheitliche Regeln für Vorsorge und Rehabilitation eingeführt
Erstmals wurden Rahmenempfehlungen für die Bereiche der medizinischen Rehabilitation und stationären medizinischen Vorsorge vereinbart. Seit dem 1. Juli 2025 liegen bundesweit einheitliche Grundlagen vor für vertragliche Regelungen zu Inhalt, Umfang und Qualität von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie zu den Grundsätzen der Vergütung. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, die Vergleichbarkeit zu verbessern und eine klare Leistungsorientierung in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zu gewährleisten.
Rahmenempfehlungen als Grundlage für Versorgungs- und Vergütungsverträge
Die Rahmenempfehlungen (RE-REHA) wurden zwischen dem GKV-Spitzenverband und 13 Leistungserbringerverbänden der medizinischen Rehabilitation verhandelt. Da keine vollständige Einigung auf dem Verhandlungsweg erzielt werden konnte, wurde die gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle eingeschaltet – ein unabhängiges Gremium, das in solchen Fällen verbindliche Entscheidungen trifft. Die Schiedsstelle setzte die RE-REHA mit Wirkung zum 1. Juli 2025 fest. Seitdem bilden sie die Grundlage für die Verhandlung aller Versorgungs- und Vergütungsverträge der Krankenkassen und ihrer Verbände mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – rund 3.800 Verträge.
Anwendungsbereich und Inhalte der Rahmenempfehlungen
Die RE-REHA gelten für stationäre Vorsorgeleistungen, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter, ambulante und mobile sowie stationäre Rehabilitationsleistungen.
Die Empfehlungen betreffen zentrale Aspekte der Versorgung:
- fachliche Anforderungen an Vorsorge- und Rehabilitationskonzepte
- indikationsspezifische Leistungsbeschreibungen
- Personalvorgaben in Form von Personalkorridoren
- Nachweisverfahren für Personal, Belegung und Leistungen
- Grundsätze der Vergütung und Übergangsregelungen
Die Leistungsbeschreibungen legen Mindeststandards für ärztliche, therapeutische, pflegerische und psychosoziale Leistungen fest und spezifizieren dabei Ziele, die empfohlene Dauer sowie die jeweils zuständigen Berufsgruppen. Die RE-REHA legen zudem erstmals indikationsspezifische Personalkorridore für wesentliche Berufsbereiche fest. Dazu gehören ärztliche, psychologische und therapeutische Berufe. Die Korridore dienen als Basis für Vertragsverhandlungen auf Landesebene und sind an den jeweiligen Einrichtungskontext anzupassen. Damit wird eine bedarfsgerechte, einrichtungsindividuelle Konkretisierung der Personalvorgaben gewährleistet. Zur Sicherstellung der Transparenz sind standardisierte Nachweispflichten vorgesehen.
Impulse für Versorgung und Umsetzung mit Augenmaß
Die RE-REHA entfalten ihre Wirkung gegenüber den Einrichtungen nicht unmittelbar, da ihre Inhalte zunächst in Verträge übernommen werden müssen. Erstmals werden auf Bundesebene übergeordnete Vorgaben gemacht, die in den zumeist seit vielen Jahren etablierten regionalen Versorgungsstrukturen umgesetzt werden müssen. Dies stellt bestehende Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und ihre regionalen Vertragsparteien vor Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sehen die RE-REHA realistische Übergangszeiträume vor. Dies ermöglicht den Vertragsparteien, strukturierte und abgestimmte Prozesse neu aufzusetzen. Bewährte Versorgungsstrukturen sollen dabei möglichst erhalten bleiben.
Insgesamt schaffen die Rahmenempfehlungen bundesweit einheitliche, sachgerechte Leitplanken für eine qualitativ hochwertige Versorgung der GKV-Versicherten mit Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation.
