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Versorgungsthemen | Sektorenübergreifende Versorgung

Hybrid-DRG: Meilenstein auf dem Weg der Ambulantisierung

Durch die spezielle sektorengleiche Vergütung, die sogenannten Hybrid-DRG, soll die Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen in Deutschland auf ein international vergleichbares Niveau angehoben werden. Nach dem schrittweisen Ausbau des Leistungskatalogs in den Jahren 2024 und 2025 wurde der Leistungsumfang für das Jahr 2026 nochmals deutlich erhöht.

Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs

Ausgewählte Operationen können von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Krankenhäusern in gleicher Höhe über Hybrid-DRG abgerechnet werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit Beschluss vom 11. November 2025 den Leistungskatalog für 2026 deutlich erweitert. Er umfasst nun beispielsweise auch kardiologische Leistungen, laparoskopische Eingriffe an der Gallenblase sowie Blinddarmoperationen. Darüber hinaus wurde ermöglicht, dass Behandlungen mit bis zu zwei Übernachtungen mit Hybrid-DRG abgerechnet werden können.

Vergütung an veränderte Strukturen anpassen

Durch die Erweiterung des Katalogs sowie die Ausdehnung auf Fälle mit bis zu zwei Übernachtungen lassen sich weitere Ambulantisierungspotenziale heben und lange geforderte Strukturveränderungen anstoßen. Der zunehmend ambulanten Durchführung von Leistungen muss nun auch die Anpassung der Vergütung folgen. Nur so können Wirtschaftlichkeitsreserven tatsächlich gehoben werden.

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