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Versorgungsthemen | Sektorenübergreifende Versorgung

Neuer Anlauf für Notfall- und Rettungs­dienst­reform gestartet

Mit dem Referentenentwurf zur Notfallreform vom 12. November 2025 wurde ein neuer Anlauf gestartet, um die Notfallversorgung und den Rettungsdienst besser aufzustellen. Dabei sollen der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) klarer definiert, Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend eingerichtet und der Rettungsdienst in das SGB V überführt werden. Der GKV‑Spitzenverband begrüßt die Reform des Not‑ und Rettungsdienstes ausdrücklich. Konkretere Anforderungen an Terminservicestellen, Akutleitstellen und den aufsuchenden Bereitschaftsdienst hauchen der Reform hoffentlich endlich Leben ein.

Bundeseinheitliche Regeln für höhere Qualität

INZ sollen flächendeckend an geeigneten Krankenhäusern eingerichtet werden; bestehende KV‑Notdienstpraxen an Krankenhäusern sollen integriert werden. Es sollen bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben entwickelt werden, damit INZ künftig als zentrale Anlaufstellen für Hilfesuchende an Krankenhäusern fungieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) legt das Ersteinschätzungsverfahren fest. Die erweiterte Landesausschüsse bestimmen die Standorte. Standortkriterien und Qualitätsvorgaben sind jedoch bundesweit einheitlich zu regeln, um Flickenteppiche und unnötige Bürokratie zu vermeiden sowie eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen. Wichtig ist zudem, dass Hilfesuchende nicht zwingend im INZ behandelt werden müssen. Eine Vermittlung in die vertragsärztliche Versorgung muss möglich sein. Da der Notdienst bereits über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung finanziert wird, sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich.

Effiziente Steuerung zur richtigen Versorgungsebene

Für eine effiziente Notfallversorgung ist eine gute Patientensteuerung entscheidend. Dafür braucht es eine verbindlichere Vernetzung der Akutleitstellen (116117) und der Rettungsleitstellen (112) sowie bundesweit einheitliche Ersteinschätzungssysteme.

Unbürokratische Regelungen erforderlich

Die medizinische Notfallrettung soll als Sachleistung im SGB V verankert werden. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die Betreuung während des Transports würden damit als Krankenbehandlung anerkannt. Die Regelungen müssen jedoch verbindlicher und weniger bürokratisch ausgestaltet werden.

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