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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der GKV-Spitzenverband arbeitet seit vielen Jahren daran, seine existierenden Online-Angebote möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird auch mit der vorliegenden Webseite verfolgt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich gemacht.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von geschaeftsbericht.gkv-spitzenverband.de auffallen, können Sie sich wenden an:

GKV-Spitzenverband
Barrierefreiheitsbeauftragte
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
E-Mail: barrierefreiheit@gkv-spitzenverband.de

Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 erstellt.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de