Krankenhausreform:
Einstieg endlich geschafft,
Weiterentwicklung notwendig
Leitlinien des GKV-Spitzenverbandes für bessere Versorgungsstrukturen
Leitlinien des GKV-Spitzenverbandes für bessere Versorgungsstrukturen Eine wirksame und tiefgreifende Modernisierung der Kliniklandschaft muss auf folgenden Grundsätzen basieren:
- Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung
- Bedarfsorientierung
- Qualitätsorientierung
- Finanzierbarkeit
Die zentralen Ansatzpunkte zur Reduktion unnötiger Kosten und zur Vermeidung von Personalüberlastung sind Ambulantisierung und Digitalisierung. Auch darf bei der Umstrukturierung der Krankenhausversorgung nicht das Wichtigste außer Acht gelassen werden: die Sicherung einer guten Versorgung von Patientinnen und Patienten. Es ist zwingend erforderlich, die Bedarfsnotwendigkeit in den Blick zu nehmen – sowohl beim notwendigen Umbau der Krankenhausstrukturen als auch bei Fragen der Finanzierung.
Steiniger Weg der Reform
Am 22. November 2024 wurde im Bundesrat der Weg für eine umfassende Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland geebnet. Die Schritte dahin waren nicht leicht: Bereits im Dezember 2022 lieferte die Regierungskommission Empfehlungen, die viele gute Ansätze beinhalteten, um Finanzierung und Qualität miteinander zu verknüpfen. Die Grundlage war damit geschaffen, das System in Richtung Qualitätsverbesserung und Leistungskonzentration weiterzuentwickeln. Im Anschluss daran folgten – leider ohne Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung – Verhandlungen zur Entwicklung der Reformeckpunkte zwischen Bund und Ländern. Wegen zentraler Streitpunkte zwischen den Akteuren gerieten die Verhandlungen jedoch immer wieder ins Stocken.
Das für das Bundesministerium wichtige Reformelement des Transparenzverzeichnisses wurde herausgelöst und in ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren verschoben – das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTranspG). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden den Ländern im Gegenzug für ihre Zustimmung weitere Zugeständnisse in Form von milliardenschweren Finanzhilfen im stationären Bereich gemacht. Ziel des KHTranspG ist es, Transparenz über die stationäre Versorgungslandschaft in Deutschland zu schaffen. Die Informationen werden seit dem 17. Mai 2024 in einem webbasierten Verzeichnis, dem sogenannten Bundes-Klinik-Atlas, veröffentlicht.
Finanzierungsverantwortung auf GKV-Versicherte abgewälzt
Es folgte der Regierungsentwurf des KHVVG, der eine erhebliche Belastung der Beitragszahlenden vorsah: Die Transformation der stationären Infrastruktur soll mit 50 Milliarden Euro, davon 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds, unterstützt werden. Damit würden laut geltendem Gesetz die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Hälfte der gesamten Investitionskosten tragen. Ein vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass diese Finanzierung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zudem fehlt dem „Transformationsfonds laut Gutachten ein bundeseinheitliches Zielbild einer zukünftigen Versorgungsstruktur. Dies sei aber eine Grundvoraussetzung für eine Vergabe von Mitteln in dieser Höhe. Der GKV-Spitzenverband forderte deshalb von Beginn an, dass die Finanzierung des Transformationsfonds vollständig aus Steuermitteln erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarung im Koalitionsvertrag folgerichtig, dass der bisher für die GKV vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden soll. Eine zügige gesetzliche Umsetzung muss folgen.
Reformweg muss fortgeführt werden – mit gesamtgesellschaftlicher Finanzierung
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes stellt das KHVVG einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Verbesserung der stationären Versorgung dar, auch wenn im Zuge der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern die Qualitätskriterien sehr verwässert wurden und ein Zielbild nicht klar zu erkennen ist. Die Einführung von Leistungsgruppen wird als Chance gesehen, die Qualität der Versorgung durch eine stärkere Spezialisierung zu verbessern. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die konkrete Ausgestaltung und die Umsetzung dieser Gruppen sorgfältig überwacht werden, um unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden. Die Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung ist hierbei dringend zu beachten.
Die Umsetzung des KHVVG wird in den kommenden Jahren eine zentrale Herausforderung für alle Akteure im Gesundheitswesen darstellen. Der GKV-Spitzenverband sieht seine Rolle darin, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und die Interessen der Versicherten und von deren Arbeitgebenden zu vertreten. Dabei wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Reform tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität führt, sich bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen entwickeln und dadurch u. a. Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen vermieden werden.
Bundes-Klinik-Atlas
Der Bundes-Klinik-Atlas wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) entwickelt. Das Verzeichnis soll Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus unterstützen, indem sie in allgemeinverständlicher Form Zugang zu Informationen über den Umfang und die Qualität der stationären Versorgung erhalten. Derzeit gibt der Bundes-Klinik-Atlas Auskunft über Personalausstattung, Fallzahlen, Mindestmengen, Notfallstufen und Zertifikate. Im Jahr 2025 ist eine Ausweitung der Inhalte geplant: Künftig sollen auch Informationen zu den Leistungsgruppen und Qualitätsdaten abgebildet werden.
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dagmar Felix, Universität Hamburg
- Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- Bund und Länder dürfen ihre Finanzierungsverantwortung nicht auf die GKV abwälzen.
- Sozialversicherungsbeiträge unterliegen einer strengen Zweckbindung.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung: Krankenhaus-Transformationsfonds ist verfassungswidrig - GKV-Spitzenverband