10-Milliarden-Euro-Klage der Krankenkassen gegen den Bund
Wegen unzureichender Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund hat der GKV-Spitzenverband Anfang Dezember 2025 im Namen von 79 Krankenkassen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Unterfinanzierung beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen für eine gesamtstaatliche Aufgabe Beitragsmittel in Höhe von 10 Milliarden Euro zahlen.
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In Deutschland erhalten erwerbsfähige Personen vom Staat Bürgergeld nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), wenn sie hilfebedürftig sind. Das Bürgergeld ist eine staatliche, steuerfinanzierte Fürsorgeleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Dazu gehört auch die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung. Mit dieser Aufgabe hat der Bund die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beauftragt. Die GKV erfüllt damit eine Aufgabe, die in die alleinige Verantwortung des Staates fällt.
Unterdeckung durch Gutachten belegt
Allerdings werden die der GKV entstehenden Kosten für die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden über die staatlichen Beitragszahlungen nur zu einem Drittel finanziert. Dies wird durch zwei Gutachten des IGES-Instituts belegt. Die Differenz von ca. 10 Milliarden Euro tragen die Krankenkassen und damit die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebende über entsprechend höhere Krankenkassenbeiträge.
Unterfinanzierung verfassungswidrig
Dies stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit dar. Zugleich liegt ein Verstoß gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen vor. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hier eindeutig: Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den Bund – vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) – Ende 2025 eingereicht wurde, wurde im nächsten Schritt die Klagebegründung erarbeitet und beim Landessozialgericht eingereicht. In der Klagebegründung wird beantragt, die Klageverfahren auszusetzen. Dadurch soll erreicht werden, dass mit einer konkreten Normenkontrolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen, die zu der unzureichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden führen, getroffen wird. Der nächste Schritt ist nun die Erwiderung des BAS auf die Klagebegründung. Auch wenn das Verfahren erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind die Klagen wegweisend. Es geht um die Grundsatzfrage, wer in unserem Gesundheits- und Pflegesystem welche finanzielle Verantwortung übernehmen muss. Die Entscheidung, jetzt Klage einzureichen, macht die Dringlichkeit der Lage der GKV unmissverständlich klar: Es kann nicht länger gewartet werden. Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen muss der Staat endlich seinen sachgerechten Anteil tragen, um eine nachhaltige Finanzierung und damit gute Versorgung für die Zukunft zu sichern. Es gilt: Seine Aufgabe, seine Finanzierung.
