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Gremienarbeit

Bericht aus dem Ver­waltungs­rat: Selbst­verwaltung mahnt Reformen an

Angesichts des dringenden Reformbedarfs bezog der Verwaltungsrat im Jahr der Bundestagswahl 2025 vielfach Position für eine nachhaltige Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Beschluss der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erheben. Grund ist die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden.

Positionen zur 21. Legislaturperiode

Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl und der daran anschließenden Koalitionsverhandlungen startete der Verwaltungsrat mit einer Sondersitzung in das Jahr 2025. Seine Positionierung für die 21. Legislaturperiode verband er mit dem Wahlaufruf „Demokratie verteidigen, den sozialen Zusammenhalt stärken“. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter setzten damit ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz, gegen populistische und antidemokratische Tendenzen.

Mit seinem Positionspapier für die 21. Legislaturperiode unterbreitete der Verwaltungsrat Vorschläge für kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der kritischen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie für grundlegende Strukturreformen von gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung. Er machte sich außerdem dafür stark, die Treuhänder-Funktion der Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern und ihre Finanzautonomie wiederherzustellen.

Positionen zur Weiterentwicklung der Versorgung

Reformvorschläge für einzelne Versorgungsbereiche wurden in den zuständigen Fachausschüssen erarbeitet und im Verwaltungsrat beraten. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes. 2025 wurden folgende Positionspapiere beschlossen:

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Ein besonderes Augenmerk liegt seit Jahren auf der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Durch Betrug und Manipulation werden der Gesundheitsversorgung jährlich mindestens einige hundert Millionen Euro entzogen. Den Schaden tragen die Beitragszahlenden und Versicherten. Um das genaue Ausmaß dieser Art von Wirtschaftskriminalität zu beleuchten, machte der Verwaltungsrat im Sommer 2025 den Weg frei für eine Dunkelfeldstudie. Aus den Erkenntnissen sollen wirksame Handlungsschritte abgeleitet und die Schlagkraft der GKV bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erhöht werden.

GKV-Finanzierung und 10-Milliarden-Euro-Klage

Die dramatische Finanzentwicklung von GKV und SPV dominierte ein weiteres Jahr die Diskussionen im Verwaltungsrat. Dieser erneuerte seine Forderung nach Strukturreformen, um die langfristige Stabilität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Überdies setzte er sich für ein verbindliches Ausgabenmoratorium für alle GKV-Leistungsbereiche als Sofortmaßnahme ein. Damit sollten Preis- und Honorarerhöhungen ausgeschlossen werden, die über die laufenden Einnahmen hinausgehen.

Politisch unbeantwortet blieb die Frage, wie der Bund seiner Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben gerecht wird. So übernimmt die GKV die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehenden im Auftrag des Bundes. Jedoch werden zwei Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten nicht refinanziert: rund 10 Milliarden Euro jährlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte sich im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2026 für einen vollständigen Ausgleich dieser Kosten gegenüber der GKV ausgesprochen. Eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung erfolgte dazu jedoch nicht, die Zahlungen blieben aus. Nach eingehenden Beratungen zog der Verwaltungsrat im September 2025 die Konsequenzen: Er beauftragte den GKV-Spitzenverband, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unzureichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden zu erheben (siehe Beitrag 10-Milliarden-Euro-Klage).

Pressekonferenz zum Klageverfahren

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