GKV-Spitzenverband als Organisation der Selbstverwaltung
Zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Der GKV-Spitzenverband vertritt alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und verschafft ihren Anliegen gegenüber Politik und Leistungserbringenden wie Ärzte- und Apothekerschaft sowie Krankenhäusern Gehör. Anspruch und zugleich Herausforderung ist die zentrale Interessenvertretung aller Mitgliedskassen. Denn als Organisation, die für die Erfüllung der wettbewerbsneutralen Aufgaben der GKV die Verantwortung trägt, spielt der Verband eine herausragende Rolle für ein funktionierendes Gesundheitswesen.
Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung gestalten
Die dem GKV-Spitzenverband gesetzlich übertragenen Aufgaben sind vielfältig und umfangreich. Zusammen mit der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie den Krankenhäusern legt der Verband beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Weitere Beispiele für seine Aufgaben sind die Verhandlung mit Arzneimittelherstellern über die Erstattungspreise für neue Medikamente oder die Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen. Damit gestaltet der GKV-Spitzenverband die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland wesentlich mit. Richtschnur seines Handelns sind dabei die Vorgaben des Sozialgesetzbuches, auf dessen Basis es gilt, eine medizinisch hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu organisieren.
Wettbewerbliche Freiräume für Mitgliedskassen
Für alle Aufgaben, die nicht einheitlich und gemeinsam gelöst werden müssen, sind die Krankenkassen selbst zuständig. Hierzu zählen Angebote, mit denen sich die Krankenkassen im Wettbewerb untereinander profilieren können. Der GKV-Spitzenverband setzt sich für den Erhalt und Ausbau wettbewerblicher Freiräume der Krankenkassen ein. Ziel ist es, mit einem sinnvollen Mix aus Kollektiv- und Einzelverträgen die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen zu optimieren.
Beschlüsse sind bindend
Entscheidungen und Verträge des GKV-Spitzenverbandes sind rechtsverbindlich für alle Krankenkassen, ihre Landesverbände und die gesetzlich Versicherten. Dieser normsetzende Charakter seiner Beschlüsse und der Kollektivverträge unterscheidet den GKV-Spitzenverband von den meisten anderen Interessenvertretungen. Zugleich stellt er damit sicher, dass alle gesetzlich Versicherten gleichen Zugang zum hohen Versorgungsniveau des deutschen Gesundheitswesens haben.
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Der GKV-Spitzenverband ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert, das heißt, gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten- und Arbeitgeberseite treffen alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung eigenständig. Dadurch kann der Verband die Interessen seiner Mitglieder unabhängig von staatlicher Einflussnahme vertreten. Neben der Mitgliederversammlung ist der Verwaltungsrat das oberste Organ des GKV-Spitzenverbandes. Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und ist zudem das satzungsgebende Organ des GKV-Spitzenverbandes. Das operative Geschäft führt der der hauptamtliche dreiköpfige Vorstand. Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der aus 51 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite der AOK, der Ersatzkassen, der Betriebs- und Innungskrankenkassen, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau besteht.
Anwalt der Krankenkassen und der Beitragszahlenden
Der GKV-Spitzenverband pflegt mit seinen Mitgliedern einen engen und vertrauensvollen Austausch. Dabei gilt es, die Krankenkassen in die Meinungsbildung einzubeziehen und zugleich als politischer Verband nach außen schnell und flexibel handlungsfähig zu sein. Mit Erfolg: Der GKV-Spitzenverband handelt als starker gesundheitspolitischer Akteur auf Bundesebene, der sich im kritischen, aber konstruktiven Austausch mit der Politik für seine Mitglieder und die 75 Millionen gesetzlich Versicherten sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagiert.
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