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Verbandsthemen

Fehlverhalten im Gesund­heits­wesen wirksam bekämpfen - Dunkel­feld­studie beauftragen

Zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch dürfen die Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schon heute personenbezogene Daten untereinander austauschen. Um groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen zu können, benötigen sie aber zusätzliche datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnisse. Um über eine bessere Datengrundlage zum Ausmaß krimineller Handlungen im Gesundheitswesen zu verfügen, wird der GKV-Spitzenverband eine entsprechende Dunkelfeldstudie auf den Weg bringen.

Erfahrungsaustausch zwischen Kassen, Staatsanwaltschaft und Polizei

Im November 2025 veranstaltete der GKV-Spitzenverband den bereits elften Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Zwei Tage lang diskutierten mehr als 330 Teilnehmende über neue Wege zu einer effizienteren Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Darunter waren Mitarbeitende der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeien aus allen Bundesländern.

Balkendiagramm: Darstellung der tatsächlich entstandenen Schäden in Euro und der davon gesicherten Forderungen in Euro, nach betroffenen Leistungsbereichen. Gesetzliche Krankenversicherung (nach SGB V) • Ärztliche Leistung: Schadenssumme 8.583.125 Euro, gesicherte Forderung 5.111.763 Euro • Zahnärztliche Leistung: Schadenssumme 2.456.142 Euro, gesicherte Forderungen 2.142.488 Euro • Arznei- und Verbandmittel: Schadenssumme 85.871.422 Euro, gesicherte Forderungen 36.873.337 Euro; • Heilmittel: Schadenssumme 11.940.463 Euro, gesicherte Forderungen 8.229.321 Euro • Hilfsmittel: Schadenssumme 13.739.874 Euro, gesicherte Forderungen 8.460.309 Euro • Krankenhausbehandlung: Schadenssumme 5.264.932 Euro, gesicherte Forderungen 4.559.962 Euro • Fahrkosten: Schadenssumme 2.656.753 Euro, gesicherte Forderungen 2.085.880 Euro • Vorsorge und Rehabilitation: Schadenssumme 64.779 Euro, gesicherte Forderungen 38.576 Euro • Soziale Dienste, Prävention: Schadenssumme 80.997 Euro, gesicherte Forderungen 139.000 Euro • Schwangerschaft/Mutterschaft: Schadenssumme: 878.957 Euro, gesicherte Forderungen 647.510 Euro • Häusliche Krankenpflege: Schadenssumme 32.804.064 Euro, gesicherte Forderungen 16.425.762 Euro Pflegeversicherung (SGB XI): Schadenssumme 29.705.929 Euro, gesicherte Forderungen 4.664.696 Euro Versichertenbezogene Leistungen: Schadenssumme 3.959.247 Euro, gesicherte Forderungen 1.817.146 Euro Arbeitgeberbezogene Leistungen: Schadenssumme 1.561.743 Euro, gesicherte Forderungen 641.628 Euro Sonstige: Schadenssumme 765.581 Euro, gesicherte Forderungen 334.405 Euro

Wirksame Maßnahmen auch im Bereich Gesundheit und Pflege nötig

In seiner Eröffnungsrede hob Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, die wachsende Bedeutung wirksamer Maßnahmen gegen groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch hervor. Eine zentrale Forderung dabei ist die Verbesserung des Datenaustausches zwischen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, am Rednerpult beim Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (GKV Expertise am 20./21. November 2025)

Der GKV-Spitzenverband unterstützt ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Problematisch ist aber, dass im Koalitionsvertrag dabei nur die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter im Fokus stehen. Im Bereich Gesundheit und Pflege wird im Koalitionsvertrag hingegen eine Verringerung der Kontrolldichte zugunsten einer Vertrauenskultur angekündigt.

Besserer Datenaustausch

„Sozialleistungsmissbrauch schadet unserer Gesellschaft und untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat. Auch das Gesundheitswesen muss noch resistenter gegen Missbrauch werden, damit Sozialleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld oder Verhinderungspflege nur bei denen ankommen, die sie auch tatsächlich brauchen”, betonte Blatt. Auf der diesjährigen Veranstaltung wurde deshalb darüber beraten, wie die Aufdeckung und Verfolgung von sozialrechtswidrigen und kriminellen Sachverhalten verbessert werden können. Dazu kamen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu Wort wie Dr. Markos Uyanik, Richter am Bundessozialgericht, oder Erich Maierhofer, Leiter des Fachbereichs Enterprise Fraud Management bei der Bundesagentur für Arbeit.

Deutschlandkarte: Spezialisierte Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Landesweite (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften für Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bestehen in: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen und Hessen. In Bayern besteht die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, mit Abrechnungsfachkräften für das Gesundheitswesen sowie IT-Forensikern. Landesweite Ermittlungsgruppen der Kriminalpolizei für Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bestehen in: Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern. Keine entsprechend spezialisierten Strafverfolgungsbehörden gibt es in Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Baden-Württemberg.
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