Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen - Dunkelfeldstudie beauftragen
Zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch dürfen die Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schon heute personenbezogene Daten untereinander austauschen. Um groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen zu können, benötigen sie aber zusätzliche datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnisse. Um über eine bessere Datengrundlage zum Ausmaß krimineller Handlungen im Gesundheitswesen zu verfügen, wird der GKV-Spitzenverband eine entsprechende Dunkelfeldstudie auf den Weg bringen.
Erfahrungsaustausch zwischen Kassen, Staatsanwaltschaft und Polizei
Im November 2025 veranstaltete der GKV-Spitzenverband den bereits elften Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Zwei Tage lang diskutierten mehr als 330 Teilnehmende über neue Wege zu einer effizienteren Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Darunter waren Mitarbeitende der Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeien aus allen Bundesländern.

Wirksame Maßnahmen auch im Bereich Gesundheit und Pflege nötig
In seiner Eröffnungsrede hob Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, die wachsende Bedeutung wirksamer Maßnahmen gegen groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch hervor. Eine zentrale Forderung dabei ist die Verbesserung des Datenaustausches zwischen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern.

Der GKV-Spitzenverband unterstützt ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Problematisch ist aber, dass im Koalitionsvertrag dabei nur die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter im Fokus stehen. Im Bereich Gesundheit und Pflege wird im Koalitionsvertrag hingegen eine Verringerung der Kontrolldichte zugunsten einer Vertrauenskultur angekündigt.
Besserer Datenaustausch
„Sozialleistungsmissbrauch schadet unserer Gesellschaft und untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat. Auch das Gesundheitswesen muss noch resistenter gegen Missbrauch werden, damit Sozialleistungen wie Krankengeld, Pflegegeld oder Verhinderungspflege nur bei denen ankommen, die sie auch tatsächlich brauchen”, betonte Blatt. Auf der diesjährigen Veranstaltung wurde deshalb darüber beraten, wie die Aufdeckung und Verfolgung von sozialrechtswidrigen und kriminellen Sachverhalten verbessert werden können. Dazu kamen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu Wort wie Dr. Markos Uyanik, Richter am Bundessozialgericht, oder Erich Maierhofer, Leiter des Fachbereichs Enterprise Fraud Management bei der Bundesagentur für Arbeit.

Beitragsgelder vor Missbrauch schützen
Sozialleistungsmissbrauch gibt es nicht nur im Bereich Arbeit und Soziales, sondern auch und gerade im Gesundheitswesen. Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb von der Bundesregierung klarstellende Regelungen zur gesetzlichen Übermittlungsbefugnis personenbezogener Daten für alle Stellen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch bei den Trägern der Sozialversicherung zuständig sind. Gerade angesichts der Finanzlage der Kranken- und Pflegeversicherung gilt es, die Beitragsmittel der Versicherten bestmöglich vor Missbrauch zu schützen. Um das Ausmaß von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen zu beleuchten, hat der GKV-Spitzenverband eine Dunkelfeldstudie initiiert, also eine Untersuchung zu bei der Polizei nicht bekannten Straftaten. Aus den Erkenntnissen sollen weitere wirksame Handlungsschritte abgeleitet und die Schlagkraft der GKV bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erhöht werden.
