GKV-Spitzenverband Logo
Verbandsthemen

Innovationsfonds:
Gesetzliche Weiterentwicklung
und Bilanz 2024

Mithilfe des Innovationsfonds werden innovative Versorgungsansätze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erprobt. 2024 wurden mit dem Digital-Gesetz (DigiG) Neuregelungen zum Innovationsfonds getroffen. Dennoch besteht weiterhin Änderungsbedarf.

Fördervolumen trotz angespannter Haushaltslage unverändert

Mit dem DigiG wurden unter anderem die Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Dabei wurde das bisherige Fördervolumen beibehalten, obwohl es in der Vergangenheit mehrfach nicht ausgeschöpft worden war. Auch die Übertragbarkeit der Mittel in folgende Haushaltsjahre ist weiterhin möglich. Das ist vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Finanzlage in der GKV nicht nachvollziehbar. Der GKV-Spitzenverband hat sich bereits mehrfach für die Absenkung der jährlichen Fördersumme um mindestens 50 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro ausgesprochen. Nicht verbrauchte Mittel sollten mindestens teilweise an den Gesundheitsfonds und somit an die Krankenkassen zurückfließen.

Fast-Track: Schnelligkeit vor Qualität

Mit dem DigiG wurde ein neuer Teilförderbereich eingeführt: Die Entwicklung neuer Versorgungsformen kann nun mit verkürzter Laufzeit (Fast-Track) erfolgen. Damit ist die Gefahr verbunden, dass methodische Standards und Prinzipien der Evidenzbasierung zugunsten schneller Ergebnisse unterlaufen werden und die Qualität der Projektanträge eher abnimmt. Dies könnte auch die Überführung in die Regelversorgung erschweren.

Mehr Transparenz über die Verwertung gewonnener Erkenntnisse

Die Fortsetzung der wissenschaftlichen Auswertung des Innovationsfonds und der Wegfall der (eingeschränkten) Förderquoten für den themenoffenen Bereich werden vom GKV-Spitzenverband begrüßt. Projektergebnisse werden vom Innovationsausschuss an Institutionen, Verbände und Fachgesellschaften im Gesundheitswesen weitergeleitet. Diese sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, zu berichten, wie sie diese Erkenntnisse nutzen werden. Das stärkt aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes die Transparenz.

Aufbau und Betrieb von Meldesystemen im Innovationsfonds falsch angesiedelt

Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes wurde die Fördermöglichkeit von Meldesystemen zur Steigerung der Patientensicherheit über den Innovationsfonds eingeführt. Mit ihnen sollen kritische Ereignisse erfasst, analysiert und letztlich vermieden werden. Obwohl dieses Anliegen im Grundsatz sinnvoll ist, ist die Verortung im Innovationsfonds weder sachgerecht noch zielführend. Im Rahmen des Innovationsfonds findet eine projektspezifische, zeitlich begrenzte Förderung von Forschungsvorhaben statt. Dabei sind Anschub- und Strukturfinanzierungen förderrechtlich ausgeschlossen. Grundsätzlich sollten der Aufbau und der Betrieb von Meldesystemen dort angesiedelt werden, wo bereits umfangreiche Vorerfahrungen und Zuständigkeiten im Bereich medizinischer Register und nationaler Surveillance/Meldesysteme bestehen.

Bilanz des Innovationsfonds 2024

Weiterentwicklung des Innovationsfonds

Das bisherige Fördervolumen im Innovationsausschuss sollte reduziert und die Möglichkeit der Mittelübertragbarkeit in folgende Haushaltsjahre abgeschafft werden. Eine Zweckentfremdung der GKV-Beiträge durch Verlagerung GKV-fremder Aufgaben in den Innovationsfonds muss zukünftig verhindert werden. Dies betrifft besonders Leitlinien des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Förderung von Registern und Nationalen Versorgungsleitlinien.

Weiterführende Informationen

Zur Startseite - G-BA Innovationsfonds
61 / 66