Innovationsfonds:
Erwartete Neuregelungen
und Bilanz 2025
Ende 2025 wurde im Rahmen des „kleinen Sparpakets“ eine einmalige Absenkung der Fördersumme des Innovationsfonds für 2026 beschlossen. Die Änderung geht dem GKV-Spitzenverband nicht weit genug.
Bewertung der Neuregelungen zum Innovationsfonds
Über einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde das jährliche Fördervolumen des Innovationsfonds von 200 Millionen Euro für das Jahr 2026 einmalig auf 100 Millionen Euro reduziert. Die Krankenkassen werden im Jahr 2026 von ihrer Verpflichtung zur hälftigen Finanzierung des Innovationsfonds befreit. Die Finanzierung der Fördermittel erfolgt damit ausschließlich durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Die Minderung des Fördervolumens wird vom GKV-Spitzenverband als Beitrag zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs der gesetzlichen Krankenkassen begrüßt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollte das jährliche Fördervolumen dauerhaft auf maximal 150 Millionen Euro reduziert werden. Denn die verfügbare Fördersumme wurde bereits mehrere Jahre in Folge nicht vollständig verausgabt. Aktuell verfügt der Innovationsfonds über nicht verausgabte Mittel in Höhe von über 200 Millionen Euro. Der GKV-Spitzenverband sieht weitere Einsparmöglichkeiten: Die Mittelübertragbarkeit sollte eingeschränkt werden, nicht verausgabte Mittel müssen an die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds zurückfließen.

Transferempfehlungen zu beendeten Projekten
Auch im Jahr 2025 hat sich der Innovationsfonds mit einer Vielzahl von Projekten befasst. Damit die geförderten Projekte den Patientinnen und Patienten zugutekommen, hat der Innovationsausschuss die Aufgabe, Empfehlungen abzugeben, ob und wie Erkenntnisse aus geförderten Projekten in die Regelversorgung überführt werden sollen. Insgesamt wurden seit 2020 bis Jahresende 2025 Transferempfehlungen zu 374 beendeten Projekten veröffentlicht. Im Jahr 2025 wurden davon 95 beschlossen.

Einsparpotenziale heben
Im Jahr 2026 wird sich zeigen, wie mit einer abgesenkten Fördersumme gehaushaltet wird. Eine dauerhafte Absenkung der jährlichen Fördersumme und ein Rückfluss nicht verbrauchter Mittel an den Gesundheitsfonds würde Einsparpotenziale heben und wäre vor dem Hintergrund wiederholt nicht ausgeschöpfter Fördermittel und der insgesamt angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sachgerecht.
