
Weiterentwicklung ambulanter und sektorübergreifender Strukturen notwendig
Der GKV-Spitzenverband sieht drängenden Reformbedarf im Bereich der ambulanten Versorgung. Der ambulant-stationäre Versorgungsbereich muss insgesamt neu geordnet werden. Notwendig ist eine gemeinsame Bedarfsplanung für alle ambulant tätigen Leistungserbringenden inkl. der Krankenhäuser. Die nach wie vor nicht abgeschlossenen Reformgesetze zu Notfallversorgung und zum Rettungswesen müssen endlich Realität werden. Potenziale der digitalen Terminvermittlung für gesetzlich Versicherte müssen genutzt und ein diskriminierungsfreier Zugang muss sichergestellt werden.
Dafür fordert der GKV-Spitzenverband ein zentrales, bundeseinheitliches, elektronisches Verzeichnis mit Behandlungsterminen, die von Ärzteseite verpflichtend zu melden sind. Die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. Bestehende Steuerungsinstrumente gilt es weiterzuentwickeln. Die Entbudgetierung ganzer Arztgruppen setzt erhebliche Fehlanreize und führt zu massiven Mehrkosten, ohne den Zugang zur Versorgung zu verbessern.