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Versorgungsthemen | Ambulante Versorgung

Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen: Mehrausgaben ohne Zusatznutzen

Der Gesetzgeber hat auf den letzten Metern der 20. Legislaturperiode mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verschiedene Maßnahmen im Bereich der hausärztlichen Versorgung beschlossen. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen wird zu Mehrausgaben ohne Nutzen für die Versicherten führen. Die darüber hinaus vorgesehene Umgestaltung der Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte hat dagegen das Potenzial, die Versorgung der Versicherten zu verbessern.

Abgespecktes Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Nach dem vorzeitigen Aus der Ampelregierung einigten sich die ehemaligen Koalitionspartner überraschend noch auf die Umsetzung von Einzelvorhaben aus dem GVSG. Das ursprünglich umfassende Gesetzesvorhaben für eine bessere Versorgung wurde dadurch auf wenige Einzelaspekte reduziert, mit denen nur zum Teil tatsächliche Verbesserungen einhergehen werden.

Entbudgetierung: Mehrausgaben ohne Mehrwert

Mit der Herausnahme der hausärztlichen Leistungen aus der Mengensteuerung will der Gesetzgeber den Hausarztberuf attraktiver gestalten. Dieses Ziel wird allerdings nicht erreicht, denn in den unterversorgten, vor allem ländlichen Regionen werden hausärztliche Leistungen bereits heute in der Regel vollständig vergütet. Stattdessen besteht die Gefahr einer medizinisch nicht notwendigen und unwirtschaftlichen Leistungsausweitung in den schon jetzt überversorgten Gebieten wie städtischen Ballungsräumen.

Neue Vergütungspauschale für chronisch Kranke: Mehr Zeit für den Arztkontakt

Die vorgesehene Einführung einer quartalsübergreifenden Pauschale zur hausärztlichen Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten begrüßt der GKV-Spitzenverband hingegen. Ärztinnen und Ärzten bleibt mehr Zeit für die Versorgung und wirtschaftliche Anreize zur medizinisch nicht notwendigen Wiedereinbestellung werden reduziert.

Einführung einer Vorhaltepauschale: Qualität wird belohnt

Künftig sollen Hausärztinnen und Hausärzte eine Vorhaltepauschale erhalten, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel regelmäßige Besuche bei pflegebedürftigen Versicherten oder bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten. Dies wird vom GKV-Spitzenverband begrüßt.

Einfach nur mehr Geld schafft keine Versorgungsverbesserungen

Die Entbudgetierung setzt massive Fehlanreize. Leitgedanke beim Zugang zur ambulanten Versorgung sollte sein: Patientinnen und Patienten erhalten nach medizinischer Dringlichkeit Zugang zur richtigen ärztlichen Versorgung. Die Optimierung ärztlicher Einkommensmöglichkeiten darf hierbei keine Rolle spielen. Benötigt werden Steuerungsinstrumente, die einen diskriminierungsfreien Zugang sicherstellen. Die Potenziale der digitalen Terminvermittlung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten müssen gehoben werden.

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