Kommt 2026 die Apothekenreform?
Nach dem gescheiterten Versuch der Ampelkoalition, eine Apothekenreform auf den Weg zu bringen, hat die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, Ende 2025 einen neuen Anlauf für eine Reform der Strukturen des Apothekenmarkts unternommen. Damit soll eine Vielzahl von Änderungen einhergehen.
Änderung der Vergütungssystematik für Apotheken
Künftig soll die Festlegung der Höhe der preisunabhängigen Vergütung („Fixum“) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem GKV‑Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) sein.
Neue Leistungen in Apotheken
Das Leistungsspektrum der Apotheken soll erweitert werden: neue pharmazeutische Dienstleistungen, weitere Schutzimpfungen, Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung.
Vereinfachung von Vorgaben im Apothekenmarkt
Im Rahmen der Neuordnung sollen Vorgaben für Apotheken vereinfacht werden: flexiblere Öffnungszeiten, Erleichterungen in Bezug auf die vorzuhaltende Ausstattung im Filialverbund.
Nachbesserungen aus Sicht des GKV‑Spitzenverbandes nötig
In Bezug auf die Weiterentwicklung der Apothekenversorgung gibt es im Gesetzentwurf zwar gute Ansätze, die vorgesehenen Maßnahmen gehen aus Sicht des GKV‑Spitzenverbandes jedoch nicht weit genug. So wären etwa eine stärkere Erweiterung der Kompetenzen von pharmazeutisch‑technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) und weitergehende Flexibilisierungen bei der Herstellung von Rezepturen sinnvoll.
Zugleich sind durch die Reform Mehrausgaben zu befürchten. Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere neue Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen und Vergütungsanhebungen ohne spürbare Verbesserungen für die Versorgung kritisch zu sehen.


