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Versorgungsthemen | Arzneimitteln

Kommt 2026 die Apothekenreform?

Nach dem gescheiterten Versuch der Ampelkoalition, eine Apothekenreform auf den Weg zu bringen, hat die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, Ende 2025 einen neuen Anlauf für eine Reform der Strukturen des Apothekenmarkts unternommen. Damit soll eine Vielzahl von Änderungen einhergehen.

Änderung der Vergütungssystematik für Apotheken

Künftig soll die Festlegung der Höhe der preisunabhängigen Vergütung („Fixum“) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem GKV‑Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) sein.

Neue Leistungen in Apotheken

Das Leistungsspektrum der Apotheken soll erweitert werden: neue pharmazeutische Dienstleistungen, weitere Schutzimpfungen, Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung.

Vereinfachung von Vorgaben im Apothekenmarkt

Im Rahmen der Neuordnung sollen Vorgaben für Apotheken vereinfacht werden: flexiblere Öffnungszeiten, Erleichterungen in Bezug auf die vorzuhaltende Ausstattung im Filialverbund.

Nachbesserungen aus Sicht des GKV‑Spitzenverbandes nötig

In Bezug auf die Weiterentwicklung der Apothekenversorgung gibt es im Gesetzentwurf zwar gute Ansätze, die vorgesehenen Maßnahmen gehen aus Sicht des GKV‑Spitzenverbandes jedoch nicht weit genug. So wären etwa eine stärkere Erweiterung der Kompetenzen von pharmazeutisch‑technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) und weitergehende Flexibilisierungen bei der Herstellung von Rezepturen sinnvoll.

Zugleich sind durch die Reform Mehrausgaben zu befürchten. Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere neue Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen und Vergütungsanhebungen ohne spürbare Verbesserungen für die Versorgung kritisch zu sehen.

Grafik: Vergütungsanstieg von Apothekenleistungen. Apothekenleistungen wurden 2025 mit 7,2 Milliarden Euro vergütet. Gegenüber 2013 ist dies ein Anstieg um 1,6 Milliarden Euro. Die gestiegene Vergütung schlüsselt sich wie folgt auf: • 640 Mio. Euro Anstieg des variablen Vergütungsanteils • 250 Mio. Euro Zuschläge für Nacht- und Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen • 560 Mio. Euro durch die gestiegene Packungszahl • 40 Mio. Euro durch Betäubungsmittelgebühren • 65 Mio. Euro für die Vergütung der Botendienste • 20 Mio. Euro für die Lieferengpassgebühr
Schaubild: Erreichbarkeit von Apotheken 2025: Trotz Rückgang der Apothekenzahl (2020–2025: –12 %) bleibt die Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten stabil. 99,9 % der Bevölkerung konnten 2025 eine Apotheke mit dem Auto in max. 15 Minuten erreichen. Von 93,9 % der Hausarztpraxen war 2025 eine Apotheke in max. 5 Minuten mit dem Auto erreichbar. Quelle: IGES-Institut (02/2026): Gutachten zu Apothekenstandorten und zur Vergütung von Apotheken.

Weiterführende Informationen

IGES-Studie Apothekenerreichbarkeit
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