Die geplanten Gesetze zur Reform der Pflegeberufe zielten auf umfassende Veränderungen der Handlungskompetenzen und der Aufgabenprofile von beruflich Pflegenden ab, angefangen von Fachassistenzkräften über beruflich qualifizierte bis zu hochschulisch ausgebildeten Pflegefachkräften. Der begrüßenswerte Ansatz muss nun wieder aufgegriffen werden.
Für eine gute und kompetenzorientierte pflegerische Versorgung braucht es eine Festlegung der pflegerischen Aufgaben und Leistungen auf Basis einer einheitlichen Kompetenzregelung und gestaffelt nach den Qualifikationsniveaus der Pflegepersonen. Dabei sollte der Handlungsspielraum von Pflegepersonen erweitert werden, auch in Bezug auf heilkundliche Tätigkeiten.