Forschungsstelle Pflegeversicherung: neue Wege erproben
Pflegeeinrichtungen in der Telematikinfrastruktur: bundesweites Modellprogramm abgeschlossen
Das Modellprogramm nach § 125 SGB XI hatte zum Ziel, die Einrichtungen der Langzeitpflege auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) vorzubereiten. Insgesamt 87 stationäre und ambulante Einrichtungen nahmen an einer wissenschaftlich begleiteten Erprobung teil. Bis zum Abschluss im Juli 2024 haben sie über drei Jahre hinweg Erfahrungen sowohl bei der Anbindung an die TI als auch beim sicheren E-Mail-Versand mit dem Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) gesammelt. Einzelne Projekte haben darüber hinaus weiterführende Anwendungsfälle in der TI erprobt.
Die TI-Anbindung konnte im Modellprogramm überwiegend umgesetzt werden, obwohl nur sehr wenige Einrichtungen KIM bereits regelhaft in ihre Arbeitsprozesse überführt hatten. Gleichwohl war der künftige Nutzen von KIM für die Pflege im Ansatz erkennbar. Anforderungen an die Weiterentwicklung der TI wurden herausgearbeitet und an die beteiligten Akteure kommuniziert. Das Modellprogramm schuf somit eine wichtige Grundlage für die verpflichtende Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die TI zum 1. Juli 2025.
Telepflege bundesweit erprobt
Im Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a SGB XI haben 2024 zwölf Projekte mit der Umsetzung begonnen. Unter Hinzuziehung zertifizierter Videodienste werden unterschiedliche Anwendungsfelder in der Versorgung telepflegerisch erprobt:
- Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit für Pflegegeldbeziehende
- bedarfsorientierte Beratung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen und ihrer An- und Zugehörigen
- Anleitung und Unterstützung der professionell Pflegenden untereinander
- Fallbesprechungen und pflegerische Begleitung von ärztlichen Visiten
Die wissenschaftliche Evaluation untersucht, für welche Anwendungsfelder der Einsatz von Telepflege unter Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung geeignet ist. Die technische Realisierung, die Auswirkungen auf die Organisationsprozesse sowie die Übertragbarkeit auf die Pflegepraxis sind weitere Evaluationsschwerpunkte.
Ziel des Modellprogramms ist es, mögliche Auswirkungen sowohl auf die Arbeit von Pflegekräften als auch auf die Zusammenarbeit der an der pflegerischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen zu ermitteln. Insgesamt soll evaluiert werden, inwieweit Telepflege zu einer Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen beiträgt.
Fortlaufend erfolgreiche Forschungsförderung
Seit seinem Bestehen fördert der GKV-Spitzenverband Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (§ 8 Absätze 3 und 3a SGB XI). Dabei erproben Wissenschaft und Praxis gemeinsam zukunftsweisende Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen im Sinne der Pflegebedürftigen.
Bis August 2024 hat sich beispielsweise im Projekt EASY ein digitales Assistenzsystem zur Inkontinenzversorgung bewährt. Ein Nutzen für Pflegebedürftige zeigte sich im Hinblick auf Lebensqualität, Schlafqualität und eine Verminderung von Stürzen. Ein anderes Beispiel ist das Projekt ViBe-Pflege, das seit April 2024 die videobasierte Pflegebegutachtung im Vergleich zur persönlichen Befunderhebung im stationären und ambulanten Setting wissenschaftlich erprobt.
Weiterentwicklung der Personalbemessung
Seit November 2022 wird im Modellprogramm nach § 8 Absatz 3b SGB XI für die stationäre Pflege ein Konzept für den qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz entwickelt und erprobt und das Verfahren zur Personalbemessung weiterentwickelt. Als Zwischenergebnis stehen seit Juli 2024 erste Hinweise zur Arbeitsorganisation in der vollstationären Langzeitpflege online zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem Hilfestellungen für die Durchführung von Kompetenzanalysen und zur Personal- und Organisationsentwicklung. Für die ambulante Pflege wurden zur weiteren Ausgestaltung des Modellprogramms erforderliche Vorarbeiten ausgeschrieben und beauftragt.
Neben der Förderung und Begleitung von Modellprojekten führt die Forschungsstelle entsprechend § 7a Absatz 9 SGB XI alle drei Jahre eine umfassende Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen durch. Die aktuelle Evaluation läuft seit Oktober 2024, Ergebnisse werden im Sommer 2026 erwartet.
Wissenschaftliche Erkenntnisse für Reformen nutzen
Durch wissenschaftlich gestützte Modellprogramme flankiert der GKV-Spitzenverband die vielfältigen Entwicklungen und Reformansätze in der Pflegeversicherung. Einer Stärkung der Digitalisierung kommt hier besondere Bedeutung zu.
Weiterführende Informationen
Forschung und Modellvorhaben