

Versorgungsthemen
Stationäre Versorgung
Die Ausgaben für stationäre Versorgung liegen in Deutschland auf Rekordniveau, die Versorgungsqualität ist im internationalen Vergleich jedoch nur Mittelmaß. An der Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft führt kein Weg vorbei. Dabei muss der Fokus im Sinne der Patientinnen und Patienten auf der Verbesserung der Behandlungsqualität und der Sicherstellung von Versorgungsstandards liegen. Im ländlichen Raum braucht es eine verlässliche Grund- und Notfallversorgung. Komplexe Eingriffe setzen aber Spezialisierung und Erfahrung voraus. Eine Bündelung solcher Leistungen an spezialisierten Kliniken kommt der Patientensicherheit zugute und stellt bei schwerwiegenden Erkrankungen die beste Behandlung sicher.
Themen im Überblick
Krankenhausreform konsequent umsetzen statt verwässern
Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder auf Änderungen bei der Krankenhausreform verständigt. Die weitreichenden Forderungen der Länder konnten zwar abgewendet werden, es wurden dennoch Ausnahmen ermöglicht und Umsetzungsschritte verzögert. Nun kommt es auf eine konsequente Umsetzung an. Es darf nicht passieren, dass die Ausnahmeregelungen für die Länder für eine Aushebelung von Qualitätskriterien genutzt werden. Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten muss durch Spezialisierung und Abbau von ineffizienten Strukturen verbessert werden. Das darf nicht länger verschleppt werden.
Mehr erfahrenaG‑DRG-System 2026 erfolgreich weiterentwickelt
Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung das aG‑DRG-System und den Pflegeerlöskatalog 2026 beschlossen. Im Fokus standen dabei die Normierung des Katalogs, strukturelle Anpassungen durch die Erweiterung des Hybridkatalogs und eine Stärkung der Leistungsabbildung im DRG-System.
Mehr erfahrenNeue Mindestmengen machen Kniegelenk-Eingriffe sicherer
Mindestmengen verbessern die Versorgungsqualität für komplexe Operationen und verhindern wirksam die Gelegenheitsversorgung. Der GKV-Spitzenverband setzt sich daher konsequent für die Weiterentwicklung der Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein und sorgt mit entsprechenden Anträgen für die Einführung neuer und für die Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen. Im Dezember 2025 hat der G-BA die Erhöhung von drei Mindestmengen für die Versorgung mit Kniegelenks-Endoprothesen (Knie-TEP) beschlossen. Zudem wurden zwei weitere Mindestmengen für unikondyläre Schlittenprothesen und für Revisionseingriffe nach Knie-Prothesen neu eingeführt.
Mehr erfahren