GKV Spitzenverband Logo
Versorgungsthemen | Stationäre Versorgung

Neue Mindestmengen machen Kniegelenk-Eingriffe sicherer

Mindestmengen verbessern die Versorgungsqualität für komplexe Operationen und verhindern wirksam die Gelegenheitsversorgung. Der GKV-Spitzenverband setzt sich daher konsequent für die Weiterentwicklung der Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein und sorgt mit entsprechenden Anträgen für die Einführung neuer und für die Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen. Im Dezember 2025 hat der G-BA die Erhöhung von drei Mindestmengen für die Versorgung mit Kniegelenks-Endoprothesen (Knie-TEP) beschlossen. Zudem wurden zwei weitere Mindestmengen für unikondyläre Schlittenprothesen und für Revisionseingriffe nach Knie-Prothesen neu eingeführt.

Gelegenheitsversorgung, niedrige Fallzahlen und hohe Qualitätsunterschiede

1.027 Krankenhausstandorte in Deutschland haben entsprechend einer modellhaften Datenanalyse des G-BA im Jahr 2022 Leistungen im Bereich „Knie-TEP“ (Kniegelenk-Totalendoprothesen, bikondyläre Knie-Prothesen und Patella-Ersatz) erbracht. Über die Hälfte dieser Standorte (585) hat die Leistungen weniger als 150-mal im Jahr durchgeführt – und damit zu selten, um eine gute Qualität mit niedrigen Komplikationsraten zu erreichen. Standorte mit niedriger Fallzahl weisen nachweislich eine höhere Mortalität und Morbidität sowie eine größere Zahl relevanter Komplikationen auf. Ein ähnliches Bild zeigte sich auch bei der Versorgung mit unikondylären Schlittenprothesen und Revisionseingriffen nach Kniegelenksprothesen.

Neue Mindestmengen sorgen für bessere Versorgungsqualität

Die drei erhöhten, im Dezember 2025 vom G-BA beschlossenen Mindestmengen werden in Zukunft dafür sorgen, dass die komplexen Leistungen der Knie-TEP nur noch an Standorten mit ausreichender Expertise erbracht werden können. Die bestehende Mindestmenge wurde geändert und von 50 auf 150 Fälle pro Jahr und Standort angehoben, wie vom GKV-Spitzenverband gefordert. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit komplexen Knieproblemen wird dadurch sicherer, die Qualität der Behandlungsergebnisse besser.

Wertvolle Ergänzung zu den Leistungsgruppen der Krankenhausreform

Die Mindestmengen des G-BA sind ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung. Sie wirken bundeseinheitlich und haben sich bereits bei anderen Leistungsbereichen als wirksam und rechtssicher erwiesen. Auch wenn ein Standort eine Leistungsgruppe von der Landesregierung zugewiesen bekommen hat, die ihn zur Leistungserbringung für Kniegelenks-Prothesen berechtigt, so muss der Standort davon unabhängig in jedem Falle die Mindestmengen des G-BA erfüllen. Insofern sind die Mindestmengen des G-BA eine wichtige Ergänzung zur evidenzbasierten Sicherstellung der Behandlungsqualität innerhalb der Leistungsgruppensystematik.

Weitere Mindestmengen in Beratung

Im Jahr 2025 hat der GKV-Spitzenverband zudem die Beratungen zu weiteren Mindestmengen im G-BA begleitet und neue Anträge zu neuen Mindestmengen eingebracht. Die nächsten Mindestmengen werden sich auf die Chirurgie von Magenkarzinomen, auf besonders umfangreiche Leberresektionen (sogenannte Major-Resektionen) und auf die korrigierende Chirurgie verschiedener angeborener Fehlbildungen beziehen.

Weiterführende Informationen

GKV 90 Prozent (07/2024) – „Im Interview: Patientensicherheit statt Lokalpatriotismus“

19 / 52