aG‑DRG-System 2026 erfolgreich weiterentwickelt
Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung das aG‑DRG-System und den Pflegeerlöskatalog 2026 beschlossen. Im Fokus standen dabei die Normierung des Katalogs, strukturelle Anpassungen durch die Erweiterung des Hybridkatalogs und eine Stärkung der Leistungsabbildung im DRG-System.
Anpassungen nach Maßnahmen zur Ambulantisierung
2025 wurde bereits eine deutliche Erweiterung des Katalogs beschlossen, welche Leistungen hybrid – also für ambulante und stationäre Versorgung gleich – abgerechnet werden können (siehe Beitrag Hybrid-DRG). Deshalb stand für 2026 die Weiterentwicklung des Systems für die Abrechnung stationärer Fälle (aG-DRG System) insbesondere unter dem Vorzeichen der Anpassung des DRG-Katalogs an diese Veränderung. Im Rahmen der Anpassung bewerteten die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen die Effekte der Ausgliederung in den Hybrid-DRG-Katalog.
Neue Finanzierungssystematik auf den Weg gebracht
Daneben erfolgte eine Einigung auf den ersten Vorhaltebewertungsrelationen-Katalog. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung der krankenhausindividuellen Vorhaltevergütung, die als zentrale Änderung der Krankenhausfinanzierung mit der Krankenhausreform (KHVVG) eingeführt wurde. Krankenhäuser erhalten leistungsunabhängige Pauschalen, wenn sie die notwendige Versorgungsstruktur in ihren Leistungsgruppen bereitstellen. Die „Scharfschaltung“ der Vorhaltefinanzierung erfolgt in mehreren Schritten ab dem Jahr 2027. Zudem konnten für das Jahr 2026 auch die Abrechnungsbestimmungen, die Kodierrichtlinien und der Pflegeerlöskatalog, der über eine zusätzliche Spalte im DRG-Katalog abgebildet ist, geeint werden.
