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Versorgungsthemen | Ambulante Versorgung

Notfallversorgung retten

Das Notfallreformgesetz konnte durch den Bruch der Ampelkoalition nicht mehr in der 20. Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Handlungsbedarf besteht jedoch unverändert fort.

Dringender Reformbedarf

Eine Reform ist dringend notwendig, um Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten. Ein Notfallreformgesetz muss die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene und die Qualität der Notfallversorgung verbessern.

Sicherstellungsauftrag konkretisieren

Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wurde im Gesetzentwurf der Ampelkoalition, der allerdings der Diskontinuität unterfiel, durch die „notdienstliche Akutversorgung“ konkretisiert. Sie soll 24 Stunden täglich für Akutfälle verfügbar sein und jeden Fall möglichst abschließend behandeln.

INZ-Standorte und Ersteinschätzung als zentrale Bausteine

Es sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) aus KV-Notdienstpraxis, Notaufnahme und Ersteinschätzungsstelle entstehen. Hilfesuchende sollen nach einer Ersteinschätzung zielgerichtet weitergeleitet werden. Ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren war im Entwurf der Notfallreform zwar angedacht. Allerdings fehlt die Möglichkeit, Hilfesuchende aus der Notaufnahme heraus in die vertragsärztliche Versorgung zu steuern. Eine Entlastung der Notaufnahmen kann so nicht gelingen.

Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, sollten entscheidende Strukturanforderungen auf Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nicht krankenhausindividuell in Einzelverträgen festgelegt werden. Das vermeidet Bürokratie, Intransparenz und fragmentierte Versorgungsstrukturen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards.

Ebenso sollte der G-BA eine verbindliche bundeseinheitliche Planungsgrundlage für die Festlegung von INZ-Standorten vorgeben und nicht wie derzeit vorgesehen die erweiterten Landesausschüsse, in denen die Länder beträchtliche Einflussmöglichkeiten haben. Notwendig sind bundeseinheitliche Standards in der Versorgung.

Reform des Rettungsdienstes mitdenken

Eine Reform des Rettungsdienstes muss bei der Notfallreform mitgedacht werden. Der Rettungsdienst sollte ein Leistungsbereich des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) mit bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen werden. Zudem sollten KVen und Rettungsleitstellen kooperieren. Ziele müssen eine standardisierte Ersteinschätzung, digitale Vernetzung und eine strukturierte Fallübergabe sein. Hilfesuchende können so in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden. Notfallbehandlungen sollten fallabschließend vor Ort möglich sein, um unnötige Rettungstransporte zu vermeiden. Hierfür braucht es mehr Digitalisierung nach bundeseinheitlichen Standards und Datentransparenz.

Neue Regierung muss zügig handeln

Probleme und Lösungen liegen auf dem Tisch. Eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes sind in der neuen Legislaturperiode endlich umzusetzen.

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