Festbeträge bleiben ein Garant
für stabile Arzneimittelpreise
Festbeträge funktionieren
Festbeträge nutzen Wettbewerbseffekte, die sich in teils erheblichen Preisunterschieden für identische oder vergleichbare Arzneimittel zeigen. Ausgehend von den jeweiligen Preisen sind sie so zu bestimmen, dass eine Mindestanzahl Arzneimittel für die Versicherten ohne Aufzahlungen verfügbar ist. Und das funktioniert: Im Festbetragsmarkt liegen die meisten Preise entweder genau auf dieser Erstattungshöchstgrenze oder noch darunter.
Änderungen 2024
Je nach Marktlage können die für jede Gruppe bestimmten Festbeträge nicht nur gesenkt, sondern auch angehoben werden. 2024 gab es folgende Änderungen:
- Absenkung in 32 Gruppen
- Anhebung in 22 Gruppen
- Aufhebung in 20 Gruppen
- erstmalige Festsetzung in 7 Gruppen
- Beibehaltung in 376 Gruppen
Höhere Kosten durch neues Gesetz
Das ALBVVG hatte die Zielsetzung, durch ein höheres Erstattungsniveau insbesondere die Vermarktung bestimmter Kinderarzneimittel wirtschaftlich noch attraktiver zu machen. In der Folge musste der GKV-Spitzenverband 2024 die Festbeträge für rund 700 Fertigarzneimittel aufheben. Bei weiteren rund 500 Kinderarzneimitteln ohne Festbetrag wurde das Erstattungsniveau ebenfalls angehoben.
Festbeträge stärken, nicht schwächen
Es bleibt abzuwarten, ob ein höheres Erstattungsniveau für Kinderarzneimittel tatsächlich auch zu einer verlässlicheren Versorgung in diesem Bereich führt. Grundsätzlich haben sich Festbeträge als Garanten für eine bezahlbare Arzneimittelversorgung bewährt. Weitere Ausnahmen sollten vermieden werden.