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Versorgungsthemen | Digitalisierung

Forschungsdaten für eine bessere Gesundheitsversorgung nutzen

Nach langer Entwicklungsphase ist davon auszugehen, dass das Forschungsdatenzentrum (FDZ) im Jahr 2025 den Betrieb aufnimmt. Umfassende Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen damit für die Forschung zur Verfügung. Sie können darüber hinaus wichtige Erkenntnisse liefern, wie Versorgungsprozesse im Interesse der Versicherten verbessert werden können. Die Nutzung der Daten durch die GKV sollte jetzt vordringlich vorangetrieben werden.

GKV stellt Abrechnungsdaten für Forschungszwecke bereit

Ziel des Datentransparenzverfahrens ist es, Abrechnungsdaten zur gesundheitlichen Versorgung für die Forschung zugänglich zu machen. Der GKV-Spitzenverband übernimmt dabei die Aufgabe, Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen einzusammeln, zu prüfen und an das FDZ weiterzuleiten. Das FDZ macht Nutzungsberechtigten ausgewählte Daten anonymisiert zugänglich. In das Verfahren eingebunden ist auch eine Vertrauensstelle zum Schutz der Versichertendaten. Das gesamte Verfahren wird von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über ihre Beiträge finanziert.

Die Transparenzdaten umfassen bisher die Abrechnungsdaten der Arzneimittelversorgung sowie der stationären und vertragsärztlichen Versorgung. Beim FDZ liegen diese Werte bereits für die Jahre 2008 bis 2023 vor. Seit dem Datenjahr 2019 werden sie durch den GKV-Spitzenverband von den gesetzlichen Krankenkassen für das FDZ zusammengeführt, geprüft und zur Verfügung gestellt.

Grundlegende Änderungen des Verfahrens ab dem Datenjahr 2024

Noch bevor die beim FDZ vorliegenden Daten genutzt werden konnten, wurde mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz von März 2024 das Verfahren grundlegend geändert. Aus der bisher jahresweisen Übermittlung wird ein rollierendes Verfahren, bei dem alle drei Monate die Daten der letzten vier Quartale von den Krankenkassen weitergeleitet werden.

Zusätzlich wird die Datengrundlage stark erweitert: Die Beschränkung auf die drei großen Leistungsbereiche vertragsärztliche, stationäre und Arzneimittelversorgung entfällt. Eine Vielzahl neuer Leistungsbereiche ist hinzugekommen, darunter auch Daten zu pflegerischer Versorgung und Arbeitsunfähigkeit.

Neu ist auch die Frühinformation: Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln Abrechnungsdaten bereits vier Wochen nach dem Quartal, in dem die ärztliche Leistung erbracht wurde, an die Krankenkassen zur Weiterleitung an das FDZ.

Zudem wurde mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Einschränkung auf bestimmte Nutzungsberechtigte aufgehoben. Das bedeutet, dass nun auch die Industrie die im FDZ vorliegenden Daten für die zugelassenen Zwecke analysieren kann.

GKV-Spitzenverband setzt sich für Datennutzung ein

Die Bereitstellung der Daten wird durch die Mitgliedsbeiträge der GKV-Versicherten und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanziert. Die Nutzung der Daten beim FDZ sollte durch die GKV vorangetrieben werden. Der GKV-Spitzenverband setzt sich auch weiterhin dafür ein, die Daten für seine gesetzlichen Aufgaben direkt nutzen zu dürfen. Erkenntnisse aus diesen Daten können einen wichtigen Beitrag für eine bessere Versorgung sowie Planung und Steuerung des Gesundheitssystems leisten.

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