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Versorgungsthemen | Digitalisierung

Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz
durch Ampel-Aus gestoppt

Das Scheitern der Ampelkoalition bedeutete auch das Ende des umstrittenen Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit. Dies bietet bei einer möglichen Neuauflage des Gesetzes die Chance, die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes erneut einzubringen.

Hauptkritikpunkte: Aufgabenerweiterung und Abkehr vom Marktmodell

Das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sah neben dem Umbau der gematik zur Digitalagentur Gesundheit vor allem auch eine erhebliche Aufgabenerweiterung vor. Governance-Struktur, Rechtsform und Finanzierung der gematik sollten dabei erhalten bleiben. Der GKV-Spitzenverband hatte diese Pläne bereits im Gesetzgebungsprozess kritisiert.

Der Gesetzentwurf sah vor, die Aufgaben der Digitalagentur per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auszuweiten. Hierdurch wäre ein mittelbarer Zugriff auf Beitragsgelder entstanden. Ein weiterer Kritikpunkt war der mögliche Interessenskonflikt, der durch die Doppelrolle der neuen Digitalagentur als Teilnehmerin am Markt einerseits und Verantwortliche für die Zulassung von Komponenten und Diensten andererseits entstanden wäre.

Grundsätzlich dürfen Aufgabenausweitungen der gematik nicht zulasten heutiger Kompetenzen der Selbstverwaltung erfolgen. Zudem sollten die Kostenträger als Finanzier nicht von Entscheidungen zur Aufgaben- und damit Ausgabenausweitung ausgeschlossen werden. Wenn der Bund die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit der Übernahme der gematik als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen will, müsste sie konsequenterweise auch aus Steuermitteln finanziert werden.

Positive Ansätze für eine Reform der gematik

Die mit dem Gesetz angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität und Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) wurden vom GKV-Spitzenverband begrüßt, ebenso die Ausweitung der Bußgeldtatbestände. Positiv bewertet wurde auch die geplante Streichung der Kostenerstattung für elektronische Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Aufwand ist bereits mit den TI-Pauschalen für Praxen abgegolten.

Stärkung des Kompetenzzentrums für Interoperabilität

Das bereits bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KiG) sollte durch das GDAG weitere Aufgaben erhalten, um eine noch stringentere und sektorübergreifende Interoperabilität der Anwendungen sicherstellen zu können. Durch die Anforderungen des KiG an Architektur und Funktionalität der Praxisverwaltungssysteme sollte neben der Interoperabilität auch ein Mehrwert in der Versorgung entstehen und diese spürbar verbessern.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung

Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zur Weiterentwicklung der gematik zur Digitalagentur in der kommenden Legislatur wieder aufgegriffen wird. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es wichtig, dass die gematik nicht in den Interessenkonflikt zwischen Vorgabenersteller und Produktanbieter gerät. Zudem müssen die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung gestärkt und ausgeweitet werden.

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