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Versorgungsthemen | Digitalisierung

Wichtige Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bei der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung geht es voran: Erste Anwendungen wie das elektronische Rezept (E-Rezept) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind inzwischen zum Standard geworden. Mit der Einführung der Widerspruchslösung wurde die Grundlage für die perspektivisch breite Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen.

Rund 175.000 aktive Akteure in der TI

Mit dem Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für zahntechnische Labore und für die Betriebsärzteschaft im Laufe des Jahres 2024 ist auch für diese beiden Leistungsbereiche die Grundlage für eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) gegeben. Somit liegen für nunmehr elf Leistungsbereiche Finanzierungsvereinbarungen vor.

E-Rezept jetzt Standard in der Versorgung

Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit verbindlich zu nutzen, Der Start verlief weitgehend geräuschlos und erfolgreich. Über eine halbe Milliarde E-Rezepte wurde im Jahr 2024 eingelöst. Datenauswertungen zeigen, dass Mitte 2024 bereits zwei Drittel aller verschreibungspflichtigen Medikamente (Packungen) als E-Rezept verordnet wurden. Der Trend war im zweiten Halbjahr weiterhin steigend.

ePA für alle erfolgreich gestartet

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 15. Januar 2025 allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen: die ePA für alle. Eine Ausnahme bilden diejenigen Versicherten, die ihrer ePA zuvor ausdrücklich widersprochen haben. Das waren lediglich ca. 5 Prozent. Der gesetzlich festgelegte Termin war ambitioniert. Die Krankenkassen und deren Dienstleister arbeiteten daher im vergangenen Jahr intensiv an der Entwicklung der Akten. Der GKV-Spitzenverband begleitete diesen Prozess. Anfang 2025 konnten schließlich über 70 Millionen ePA fristgerecht bereitgestellt werden. Diese können zunächst in Pilotregionen von den teilnehmenden Leistungserbringenden genutzt werden, ebenso von den Versicherten über die jeweiligen Apps. Die in dem komplexen Projekt gemachten Erfahrungen fließen in die weiteren Entwicklungsstufen ein, beispielsweise die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Akten und Praxisverwaltungssystemen. Seit Ende April 2025 können alle Leistungserbringenden die ePA nutzen. Ab 1. Oktober 2025 ist ihre Nutzung verpflichtend.

2024 wichtiges Jahr für Digitalisierungsvorhaben

Zwar schreitet die Weiterentwicklung und Nutzung der ePA für die gesetzlich Versicherten langsamer voran als gewünscht. Dennoch ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens 2024 insgesamt mit maßgeblicher Unterstützung der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes entscheidend vorangekommen. Nun gilt es, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter zügig voranzubringen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Ärztinnen und Ärzte die ePA befüllen und nutzen.

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