GKV Spitzenverband Logo
Versorgungsthemen | Digitalisierung

Digitalisierung kommt in der Gesundheits­ver­sorgung an

Für eine hochwertige Versorgung ist es zentral, dass die Potenziale eines digitalen, datengestützten Gesundheitswesens gehoben werden. Grundlage hierfür ist die sichere Vernetzung über die Telematikinfrastruktur. Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht Austausch, Transparenz und bessere Behandlungsqualität. Mit digitalen Verordnungsprozessen über das E-Rezept hinaus wird der Informationsfluss gestärkt. Und KI-Anwendungen eröffnen neue Wege hin zu einer effizienteren und qualitativ hochwertigen Versorgung.

Elektronische Patientenakte und digitale Prozesse in der GKV

Anfang 2025 erhielten alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt hatten, eine ePA. Insgesamt wurden über 70 Millionen Patientenakten angelegt, die Widerspruchsquote liegt bei rund fünf Prozent. Ende April 2025 wurde die bundesweite Nutzung freigeschaltet, gefolgt von einer mehrmonatigen Hochlaufphase für Leistungserbringende.

Steigende Nutzung der ePA durch Leistungserbringende

Seit dem 1. Oktober 2025 sind (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker im Gesundheitswesen gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen. Zu Beginn enthielten die Akten ausschließlich Abrechnungsdaten. Mittlerweile stehen zusätzlich eine elektronische Medikationsliste, die aus Rezeptdaten generiert wird, sowie Informationen zum Behandlungsverlauf zur Verfügung. Die Nutzung steigt kontinuierlich, ist jedoch ausbaufähig. Im Dezember 2025 nutzten bereits 122.000 von potenziell 150.000 medizinischen Institutionen die ePA und luden dabei fast 90.000 Medikationslisten herunter. Seit Januar 2026 greifen Sanktionen bei Nicht-Nutzung – zunächst für ambulante (Zahn)Arztpraxen und Apotheken, seit April auch für Krankenhäuser. Bereits heute können Versicherte unabhängig von der Nutzung durch die jeweiligen Leistungserbringenden selbst Dokumente in ihre ePA hochladen.

Liniendiagramm: Nutzung der ePA 2025 am Beispiel des Abrufs von Medikationslisten durch das Primärsystem. Bis April 2025 verharren die Abrufe bei einem Niveau von niedrig einstelligen Millionen, schnellen im Mai auf über 30 Millionen und steigen auf über 80 Millionen im November und Dezember.

Vereinfachter Zugang für Versicherte

Für die aktive Nutzung der ePA durch Versicherte ist eine einmalige Identifizierung erforderlich. Der GKV-Spitzenverband hat sich für die Zulassung weiterer Ident-Verfahren eingesetzt, damit die Identifizierung für alle möglichst niedrigschwellig möglich ist. Seit Dezember 2025 steht ein weiteres Verfahren zur Verfügung, bei dem ein biometrisches Identifikationsverfahren mit dem elektronischen Auslesen von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis) kombiniert wird.

Nach dem erfolgreichen Roll-out des E-Rezepts für Arzneimittel treibt der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Krankenkassen die Digitalisierung weiterer zentraler Verordnungsprozesse voran, darunter Überweisungen sowie Heil-, Hilfsmittel- und Pflegeverordnungen. Ziel ist eine medienbruchfreie, alltagstaugliche digitale Versorgung.

KI-Einsatz bei Krankenkassen

2025 führte der GKV-Spitzenverband eine interne umfassende Befragung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bei Krankenkassen durch. Die Ergebnisse zeigen eine wachsende Bedeutung von KI, vor allem in Dokumentenanalysen, Chatbots, Kundenservice und Versorgungssteuerung. Gleichzeitig bestehen rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Kassen mit Austauschformaten und interdisziplinären Arbeitsgruppen, insbesondere zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Ziele sind die Entwicklung praxistauglicher, rechtssicherer Vorgehensweisen und die Stärkung innovativer, datenschutzgerechter KI-Anwendungen für eine effiziente Verwaltung und bessere Versorgung.

Weiterführende Informationen

GKV 90 Prozent (07/2025) – „Im Interview: Chancen und Herausforderungen künstlicher Intelligenz“

11 / 52