Durchschnittslöhne in der
Pflege steigen deutlich
Gesetzliche Vorschriften zur Entlohnung von Pflegekräften
Seit September 2022 ist die Zulassung von Pflegeeinrichtungen zur Versorgung an die faire Entlohnung des eingesetzten Pflege- und Betreuungspersonals geknüpft. Die Entlohnung hat entweder nach einem Tarifvertrag zu erfolgen oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder nach dem sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveau. Dieses wird jährlich im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durch die Geschäftsstelle Tarife ermittelt.
Entlohnungsdaten von 11.000 Pflegeeinrichtungen ausgewertet
Im Jahr 2024 übermittelten mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen ihre Entlohnungsdaten. Anhand dieser wurden die regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie die regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge für 3 verschiedene Qualifikationsgruppen errechnet: Hilfskräfte, Assistenzkräfte und Fachkräfte. Das Ergebnis wird jeweils zum 31. Oktober auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, haben ab Veröffentlichung zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen.
Gute Löhne und bezahlbare Pflege
Die höheren Durchschnittslöhne in der Altenpflege zeigen, dass sich Pflegekräfte insgesamt auf eine faire Bezahlung verlassen können. Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich höhere Löhne aufgrund der geltenden Rahmenbedingungen auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um Eigenanteile zu begrenzen und planbar zu halten. Diese umfassen sowohl Regeln zur Anpassung der durch die Pflegekassen übernommenen pflegebedingten Kosten als auch eine Entlastung der Betroffenen durch die Übernahme der Investitionskosten für die pflegerische Infrastruktur durch die Länder.