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Versorgungsthemen | Stationäre Versorgung

Mindestmengen wirken

Die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewirken echte Versorgungsverbesserungen und verändern die Versorgungslandschaft. Krankenhäuser mit Gelegenheitsversorgung und niedrigen Fallzahlen dürfen bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. Hochkomplexe Eingriffe werden nur noch dort durchgeführt, wo Expertise und Qualität durch hohe, vom G-BA festgelegte Fallzahlen erreicht werden. Diese Zentralisierung verbessert die Behandlungssicherheit bei planbaren risikoreichen Eingriffen. Mindestmengen sind ein hochwirksames Instrument der Qualitätssicherung.

Mindestmengen für chirurgische Eingriffe bei Krebs

Eingeführt wurden die ersten Mindestmengenregelungen 2005. Eine wichtige gesetzliche Neufassung erfolgte 2017. Zu Beginn des Jahres 2024 umfassten die Regelungen zehn Leistungsbereiche. Im Jahr 2024 kamen die vom GKV-Spitzenverband beantragten Mindestmengen Chirurgie des Dickdarmkrebses (Kolonkarzinom) und Chirurgie des Enddarmkrebses (Rektumkarzinom) neu hinzu.

Qualitätssicherung bei der Behandlung seltener kindlicher Fehlbildungen

2024 hat der GKV-Spitzenverband Anträge für die Aufnahme von Beratungsverfahren für neue Mindestmengen im G-BA eingebracht. Es handelt sich um zwei Leistungsgruppen aus dem Bereich der kinderchirurgischen und kinderärztlichen Versorgung angeborener Fehlbildungen. Damit betritt der G-BA wissenschaftliches Neuland: Die Leistungszahlen der Behandlung von (sehr seltenen) Fehlbildungen sind so gering, dass der klassische Fallzahl-Ergebnis-Zusammenhang, der normalerweise Mindestmengenbeschlüssen zugrunde gelegt wird, statistisch nur schwer erbracht werden kann. Zusammen mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erarbeitet der G-BA aktuell eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise, um „übertragbare Evidenz“ für die dringend erforderliche Zentralisierung dieser hoch komplexen und seltenen Eingriffe nutzbar zu machen.

Mindestmengen auf weitere Leistungsbereiche ausweiten

Die Mindestmengen haben bereits in vielen Bereichen zu einer Zentralisierung der Leistungserbringung und damit zu einer Konzentration von Expertise geführt, die den Patientinnen und Patienten durch eine höhere Qualität der Leistungen zugutekommt. Die Mindestmengen müssen schrittweise um weitere Leistungsbereiche erweitert und perspektivisch in einigen Leistungsbereichen auch um arztbezogene Mindestmengen ergänzt werden.

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