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Versorgungsthemen | Stationäre Versorgung

Pflegepersonalbedarf
bundeseinheitlich messen

Seit Mitte 2024 ordnen Pflegende täglich Patientinnen und Patienten in die Kategorien der Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 ein, um den Bedarf an Personal zu ermitteln. Mit dem Verfahren soll die vorhandene Besetzung mit der erforderlichen Anzahl an Pflegekräften abgeglichen werden.

PPR 2.0: Personalbedarf ermitteln

Die Ermittlung des Bedarfs an Pflegepersonal ist wichtig, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Besteht ein Defizit, wird Personal aufgebaut oder bedarfsorientiert zugeteilt. Die eingeführte PPR 2.0 enthält jedoch Interpretationsspielräume, belastet Pflegekräfte mit Bürokratie und differenziert nicht nach Qualifikationen. Eine Weiterentwicklung ist nötig.

Weiterentwicklung: standardisiert und digital

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben den gesetzlichen Auftrag, die Pflegepersonalbemessung weiterzuentwickeln. Sie soll stärker standardisiert werden, digital anwendbar sein und berufliche Qualifikationen berücksichtigen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Valide Datenbasis notwendig

Der GKV-Spitzenverband setzt sich für eine bundeseinheitlich erhobene, valide Datenbasis ein, um einen zielgerichteten Personaleinsatz zu ermöglichen, wie im Krankenpflegeentlastungsgesetz vorgesehen. Die Kennzahlen sind digital aus der Patientenakte abzuleiten.

Weiterführende Informationen

Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen
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