Pflegepersonalbedarf
bundeseinheitlich messen
PPR 2.0: Personalbedarf ermitteln
Die Ermittlung des Bedarfs an Pflegepersonal ist wichtig, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Besteht ein Defizit, wird Personal aufgebaut oder bedarfsorientiert zugeteilt. Die eingeführte PPR 2.0 enthält jedoch Interpretationsspielräume, belastet Pflegekräfte mit Bürokratie und differenziert nicht nach Qualifikationen. Eine Weiterentwicklung ist nötig.
Weiterentwicklung: standardisiert und digital
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben den gesetzlichen Auftrag, die Pflegepersonalbemessung weiterzuentwickeln. Sie soll stärker standardisiert werden, digital anwendbar sein und berufliche Qualifikationen berücksichtigen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit der Umsetzung beauftragt.
Valide Datenbasis notwendig
Der GKV-Spitzenverband setzt sich für eine bundeseinheitlich erhobene, valide Datenbasis ein, um einen zielgerichteten Personaleinsatz zu ermöglichen, wie im Krankenpflegeentlastungsgesetz vorgesehen. Die Kennzahlen sind digital aus der Patientenakte abzuleiten.
Weiterführende Informationen
Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen