Mehr Flexibilität und hohe Vergütungen in der Heilmittelversorgung
Neue Versorgungsform Blankoverordnung
Nach umfangreichen Verhandlungen konnten 2024 in zwei Heilmittelbereichen erstmals Verträge zur erweiterten Versorgungsverantwortung geschlossen werden. Nach einer ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmitteltherapie können Ergo- und Physiotherapeutinnen und -therapeuten nun eigenständig für einen Zeitraum von 16 Wochen über die Art, Menge und Frequenz der Behandlung entscheiden. Mit der neuen Versorgungsform geht für Heilmittelerbringende auch eine größere Verantwortung für die Ausgaben- und Mengensteuerung einher. Dies wurde in den Verträgen über ein pragmatisches und bedarfsgerechtes Ampelsystem und mögliche Vergütungsabschläge abgebildet.
Anwendungsbereiche mit hoher Relevanz
Seit 1. April 2024 kann in der Ergotherapie eine Blankoverordnung für drei Diagnosegruppen ausgestellt werden:
- wahnhafte und affektive Störungen (PS3)
- demenzielle Syndrome (PS4)
- Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (SB1)
Diese Gruppen machen rund 20 Prozent der Versorgung in der Ergotherapie aus.
In der Physiotherapie ist die Blankoverordnung seit 1. November 2024 für rund 100 Diagnosen bei Erkrankungen des Schultergelenkes möglich, was schätzungsweise ca. 2 Millionen Blankoverordnungen in diesem Indikationsbereich entspricht.
Gestiegene Vergütungen lassen positive Effekte auf Versorgung erwarten
Die Leistungserbringenden in der Heilmittelversorgung wurden in den vergangenen Jahren finanziell gut ausgestattet. Zuletzt wurden 2024 zwischen dem GKV-Spitzenverband und den jeweiligen Leistungserbringerverbänden deutliche Honorarsteigerungen vereinbart. Die deutlich gestiegenen Preise müssen sich nunmehr auch in einer größeren Versorgungsqualität für die Versicherten widerspiegeln. Die künftige Vergütungsentwicklung muss sich wieder nach dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität richten und sich verstärkt an den tatsächlichen Kostenentwicklungen und den Einnahmen der Krankenkassen orientieren.