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Reformstau in der Hilfsmittelversorgung aufheben
Damit die gesetzlich Versicherten auch langfristig Zugang zu modernen, hochwertigen Hilfsmitteln ohne Mehrkosten haben, müssen bewährte Steuerungsinstrumente gestärkt werden. Zum Erhalt dieses hohen Versorgungsniveaus müssen der Preis- und der Qualitätswettbewerb gefördert werden. Hierzu hat der GKV-Spitzenverband Vorschläge öffentlichkeitswirksam kommuniziert. Diese wurden in der 20. Legislaturperiode nicht mehr aufgegriffen, bleiben aber weiterhin notwendig.
Forderungen an die neue Bundesregierung:
- Die Festbetragsregelung ist verfassungskonform und rechtssicher auszugestalten.
- Ausschreibungen und Open-House-Verträge sind wieder zu ermöglichen.
- Der ermäßigte Umsatzsteuersatz muss für alle Hilfsmittel gelten.
- Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel muss ein pauschaler Leistungsbetrag an die Leistungsberechtigten gewährt werden, damit sie ihre Kaufentscheidung flexibel treffen können.
- Produkte, die von Fachkräften der häuslichen Krankenpflege eingesetzt werden, müssen klar gesetzlich definiert sein, damit die Versorgung der Versicherten mit den notwendigen Produkten nicht wegen unklarer Zuständigkeit verzögert wird.
Weiterführende Informationen
Informationen zu den PflegehilfsmittelverträgenInformationen über Festbeträge für Hilfsmittel