Weiterentwicklung der Hospizrahmenvereinbarungen
Neue Rahmenvereinbarung zur stationären Hospizversorgung
Die Hospizrahmenvereinbarungen werden alle vier Jahre durch den GKV-Spitzenverband und die zuständigen Leistungserbringerorganisationen überprüft. 2024 wurden die Rahmenvereinbarungen zur stationären Hospizversorgung 2024 neu verhandelt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2025.
Fokus auf Qualitätssicherung und tarifgerechte Entlohnung
Die Neuerungen legen einen besonderen Fokus auf die Qualitätssicherung in der Versorgung, darunter:
- Anforderungen an ein verbindliches Versorgungskonzept
- Regelungen zur Qualitätsentwicklung
- Vorgaben zum Pflegeprozess und zur Dokumentation
Zudem wurden die Anforderungen an psychosoziale Fachkräfte sowie Palliativ-Care-Weiterbildungen konkretisiert. Darüber hinaus wurden stationäre Hospize stationären Pflegeeinrichtungen in Bezug auf die Verpflichtung zur tariflichen bzw. auf regional üblichem Niveau erfolgenden Entlohnung der Mitarbeitenden und diesbezügliche Meldepflichten zur Tarifbindung gleichgestellt.
Hochwertige und transparente Versorgung gesichert
Mit den gezielten Anpassungen bieten die Rahmenvereinbarungen eine gute Grundlage für eine qualitativ hochwertige und transparente Hospizversorgung.
Weiterführende Informationen
Link zur Rahmenvereinbarung (PDF)